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Zur Zulässigkeit eines Balkonanbaus nach § 16 Abs 2 WEG 2002
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 857 Wörter
- Seiten 232-233
- https://doi.org/10.33196/wobl201606023201
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inkl MwStBesteht am Gebäude zwar bereits ein Balkonanbau, von dem allerdings nicht bekannt ist, ob der errichtende Wohnungseigentümer dafür die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer oder die gerichtliche Genehmigung erlangt hat, liegt in der Verneinung der Verkehrsüblichkeit einer solchen Baumaßnahme keine unvertretbare Rechtsansicht.
Für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 kommt es besonders darauf an, ob die beabsichtigte Änderung dazu dient, dem Wohnungseigentümer eine dem heute üblichen Standard entsprechende Nutzung seines Objekts zu ermöglichen. Die Rechtsansicht, dass eine Wohnung mit einer Wohnfläche von ca 110 m2 für eine dreiköpfige Familie mit dem Wunsch nach „Familienerweiterung“ auch ohne Balkonanbau eine heutigen Standards entsprechende Nutzung erlaubt, ist ebenfalls vertretbar.
- Etzersdorfer, Ingmar
- OGH, 30.10.2015, 5 Ob 212/15k – Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2016/82
- LG Salzburg, 22 R 240/15w
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 2 WEG
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