


Zur Zulässigkeit von neuem Vorbringen im sekundären Feststellungsverfahren: keine neuen Rechtswidrigkeiten, aber sehr wohl neue Begründungen dafür
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 2017
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1787 Wörter, Seiten 268-271
20,00 €
inkl MwSt




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Innerhalb der geltend gemachten Beschwerdepunkte und somit auch hinsichtlich der Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, ist im sekundären Feststellungsverfahren auf späteres, neues Vorbringen der Partei Bedacht zu nehmen.
Das Feststellungsverfahren hat als sekundäres Rechtsmittel den Sinn, nach Auftragserteilung das Nachprüfungsverfahren fortzusetzen und bestimmte Vorgehensweisen des Auftraggebers als rechtswidrig festzustellen.
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- Lehner, Beatrix
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- VwGH, 05.04.2017, Ra 2015/04/0097, „Stadt Wien, Schulbusbetrieb für SchülerInnen mit Behinderung in Wien“
- § 7 Abs 2 Z 2 WVRG
- § 7 Abs 3 Z 1 WVRG
- § 331 Abs 4 BVergG
- § 39 WVRG
- Gründe der Rechtswidrigkeit
- Vergaberecht
- § 42 Abs 2 Z 1 VwGG
- Feststellungsverfahren
- Beschwerdepunkte
- RPA 2017, 268
Innerhalb der geltend gemachten Beschwerdepunkte und somit auch hinsichtlich der Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, ist im sekundären Feststellungsverfahren auf späteres, neues Vorbringen der Partei Bedacht zu nehmen.
Das Feststellungsverfahren hat als sekundäres Rechtsmittel den Sinn, nach Auftragserteilung das Nachprüfungsverfahren fortzusetzen und bestimmte Vorgehensweisen des Auftraggebers als rechtswidrig festzustellen.
- Lehner, Beatrix
- VwGH, 05.04.2017, Ra 2015/04/0097, „Stadt Wien, Schulbusbetrieb für SchülerInnen mit Behinderung in Wien“
- § 7 Abs 2 Z 2 WVRG
- § 7 Abs 3 Z 1 WVRG
- § 331 Abs 4 BVergG
- § 39 WVRG
- Gründe der Rechtswidrigkeit
- Vergaberecht
- § 42 Abs 2 Z 1 VwGG
- Feststellungsverfahren
- Beschwerdepunkte
- RPA 2017, 268