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Tomic, Tamara

Zur Zulässigkeit von up-stream Verschmelzungen überschuldeter Tochtergesellschaften (Sanierungsverschmelzungen): Anmerkungen zu OGH 6 Ob 203/20a

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Auch wenn der OGH in seiner „Neutronics“-Entscheidung das Erfordernis des positiven übertragenen Vermögens bei einer down-stream Verschmelzung im Detail erörtert und dargelegt hat, war der Entscheidung keine abschließende Aussage zu entnehmen, ob daraus ein allgemeiner Grundsatz abgeleitet werden könne und generell bei allen Verschmelzungsvorgängen und -richtungen das übertragene Vermögen einen positiven Verkehrswert aufweisen müsse. Diese Rechtsfrage hat der OGH auch in seinen weiteren (jüngeren) Entscheidungen – in denen er sich mit verschiedenen Konzernverschmelzungskonstellationen auseinandergesetzt hat – offengelassen und erst jetzt eine klare Aussage zum (Nicht)Erfordernis des positiven übertragenen Vermögens bei einer Konzernverschmelzung up-stream getroffen.

  • Tomic, Tamara
  • Gläubigerschutz
  • Verschmelzung
  • § 879 ABGB
  • WBL 2021, 369
  • Kapitalerhaltungsgrundsatz
  • § 66 IO
  • § 3 Abs 4 SpaltG
  • § 96 Abs 2 GmbHG
  • up-stream Verschmelzung
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 225a Abs 1 AktG
  • Sanierungsverschmelzung
  • sittenwidrige Gläubigerschädigung
  • § 67 IO
  • § 84 Abs 1 Z 4 GmbHG
  • Verkehrswert des übertragenen Vermögens

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