Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 10
- Wirtschafts- und Finanzstrafrecht Aktuell, 1497 Wörter
- Seiten 113 -115
- https://doi.org/10.33196/jst202302011301
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Aufgrund des Umfangs wird der gegenständliche Beitrag in mehrere Teile aufgeteilt. Der erste Teil behandelt die Kompetenz des Vorstands / der Vorständin der beiden Finanzstrafbehörden zur Erlassung einer Geschäftsverteilung, die die Durchführung der von ihnen zu führenden Finanzstrafverfahren regelt. Dabei wird insbesondere auf die Unterschiede der beiden Geschäftsverteilungen eingegangen; diese unterscheiden sind teilweise erheblich voneinander, wobei auf Seiten des Amtes für Betrugsbekämpfung (ABB) insbesondere auf die teilweise besonders kasuistische Abgrenzung der Zuständigkeiten der einzelnen Teams Strafsachen sowie beim Zollamt Österreich (ZAÖ) auf die abweichende Zuständigkeit hinsichtlich der Verfahrensführung für die Verbände, eingegangen wird.
- Huber, Christian
- Geschäftsverteilung des Zollamtes Österreich
- § 58 Abs 1 FinStrG
- Geschäftsverteilungen
- Zollamt Österreich (ZAÖ)
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Geschäftsverteilung des Amtes für Betrugsbekämpfung
- Finanzstrafbehörden
- JST 2023, 113
- Amt für Betrugsbekämpfung (ABB)
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