Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Zur Zuzählung der Darlehensvaluta in Buchgeld.

Autor

Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 64
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1349 Wörter, Seiten 76-78

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Zur Zuzählung der Darlehensvaluta in Buchgeld. in den Warenkorb legen

§§ 983, 989, 1414 ABGB; § 60 GBG. Buchgeld, worunter Konten bei Kreditunternehmungen zu verstehen sind, ist Geld iwS, während Geld ieS (Bargeld) nur das vom Staat anerkannte Zahlungsmittel ist, für das Annahmezwang besteht. Trotz seiner gleichartigen wirtschaftlichen Funktion stellt Buchgeld nicht Bargeld dar, sondern lediglich eine Forderung gegen die Bank.

Eine Kreditsumme muss nicht bar ausgezahlt werden. Der Kreditgeber kann seine Pflicht aus dem Kreditvertrag statt durch Barzahlung auch durch Verschaffung von Buchgeld erfüllen, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist. Hat der Kreditgeber die Kreditsumme an den Kreditnehmer oder vereinbarungsgemäß an einen Dritten übergeben, so hat er den Kreditvertrag erfüllt. Nach Ende des Kreditvertrags (zB nach Kündigung und Fälligstellung) steht ihm ein Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Kreditnehmer zu.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 19.05.2015, 10 Ob 31/15d
  • oeba-Slg 2016/2188

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice