Zurückbehaltungsrecht bei Ratenplan im Bereich des BTVG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1417 Wörter, Seiten 31-33
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Das Zurückbehaltungsrecht nach § 1052 ABGB steht auch hinsichtlich allfälliger, zum Übergabezeitpunkt noch nicht bezahlter früherer/weiterer Baufortschrittsraten zu, da zum Zeitpunkt der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstands an den Erwerber die Gewährleistung und Zurückbehaltungsregeln des ABGB die Beurteilungskriterien des BTVG hinsichtlich eines Mangels „überlagern“, somit ab dem Übergabezeitpunkt jedenfalls das Gewährleistungsrecht gem ABGB zur Anwendung kommt und beim Verbrauchervertrag Einschränkungen des Gewährleistungsrechts des Verbrauchers gem § 9 KSchG unzulässig sind.
- OGH, 04.04.2024, 4 Ob 128/23m
- LGZ Graz, 6 R 145/22w
- BG Weiz, 13 C 133/20s
- WOBL-Slg 2025/5
- Miet- und Wohnrecht
- § 9 KSchG
- § 1052 ABGB
- § 932 ABGB
- § 10 BTVG