Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Zurücklassung einer Gegenprobe bei einer Lebensmittelkontrolle
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 1098 Wörter
- Seiten 182-183
- https://doi.org/10.33196/wbl202103018202
30,00 €
inkl MwSt§ 36 Abs 2 LMSVG 2006 sieht als Regelfall die Teilung der entnommenen Warenproben in drei annähernd gleiche Teile vor, wobei ein Teil als amtliche Probe der Untersuchung und Begutachtung zuzuführen ist und die (beiden) restlichen Teile im Unternehmen als Gegenprobe zurückzulassen sind. Gem Abs 3 leg cit ist die Zuführung der Probe zur Untersuchung ohne vorherige Teilung nur dann zulässig, wenn die Teilung der entnommenen Probe ihrer Natur nach nicht möglich ist.
Das dem Beschuldigten vorgeworfene Zuwiderhandeln gegen Art 5 iVm Anhang II der VO (EG) Nr 889/2008 kann schon deshalb den Verwaltungsstraftatbestand des § 90 Abs 1 Z 3 LMSVG 2006 nicht erfüllen, weil die genannte Verordnung in der Anlage des LMSVG 2006 nicht enthalten ist (was im Übrigen auch für die Verordnung [EG] Nr 834/2007 gilt). Der Beschuldigte wurde demnach durch Heranziehung einer falschen Strafnorm in seinen Rechten verletzt.
- § 44a Z 3 VStG
- § 44a Z 2 VStG
- WBl-Slg 2021/51
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 90 Abs 1 Z 3 LMSVG
- § 36 LMSVG
- VwGH, 05.11.2020, Ra 2019/10/0001
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €