Zum Hauptinhalt springen
Gasser, Carolin

Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 VwGVG zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch die Agrarbehörde

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Bei der nachträglichen Einbeziehung von Grundstücken bedarf es sachverhaltsmäßiger Feststellungen hinsichtlich der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Einbeziehung, die wenigstens eine Grobprüfung erlauben. Die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht selbst ist nicht im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden, weil zur Agrarbehörde auch die erforderlichen agrartechnischen und sonstigen Beamten bzw Angestellten gehören, deren Fachwissen dort sohin unmittelbar zur Verfügung steht.

  • Gasser, Carolin
  • § 27 Abs 3 VwGVG
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • LVwG Bgld, 18.02.2014, Ü A4A/03/2014.004/002
  • § 2 Abs 1 FLG
  • § 27 Abs 2 VwGVG
  • § 27 Abs 1 VwGVG
  • § 1 FLG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2014/10
  • § 4 Abs 1 FLG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!