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Zurückweisung der Anmeldung des Gewerbes der Wettkundenvermittlung – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausnahme von der Gewerbeordnung, kein Einzug des gesetzlichen Richters

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 136
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3551 Wörter, Seiten 41-45

30,00 €

inkl MwSt

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Artikel Zurückweisung der Anmeldung des Gewerbes der Wettkundenvermittlung – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausnahme von der Gewerbeordnung, kein Einzug des gesetzlichen Richters in den Warenkorb legen

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausnahme der Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung durch § 2 Abs 1 Z 22 GewO. Die Regelung der Tätigkeit der Buchmacher und Totalisateure fällt in die Landeskompetenz nach Art 15 Abs 1 B-VG, ebenso die Regelung der Vermittlung von Wettkunden an Buchmacher und Totalisateure. Ungeachtet des selbständigen Kompetenztatbestandes der Privatgeschäftsvermittlung (Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG) ist es nicht zwingend, dass Regelungen über die Tätigkeit der Vermittlung von Privatgeschäften kompetenzrechtlich anders als das Hauptgeschäft einzuordnen sind. Keine Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Anmeldung des Gewerbes „Vermittlung von Kunden zu Buchmachern/Wettbüros, unter Ausschluss der Tippannahme“ wegen Unzuständigkeit der Gewerbebehörde. Kein Eingriff in das im Anwendungsbereich des Unionsrechts für alle Unionsbürger geltende verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung.

  • Öffentliches Recht
  • VfGH, 02.10.2013, B 1316/2012
  • Art 15 Abs 1 B-VG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 2 Abs 1 Z 22 GewO
  • § 340 Abs 3 GewO
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2014, 41
  • Arbeitsrecht

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