


Zurückweisung einer Beschwerde mangels Begründung nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 5
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 330 Wörter, Seiten 423-424
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Weist eine Beschwerde einen verbesserungsfähigen Mangel – hier keine Beschwerdebegründung – auf, ist die Erteilung eines Verbesserungsauftrages zulässig. Wird diesem nicht fristgerecht nachgekommen, ist die Beschwerde zurückzuweisen, sofern im Verbesserungsauftrag darauf hingewiesen wurde.
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- LGSt Wien, 13.06.2018, 190 Bl 55/18w
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 120 Abs 1 StVG
- JST-Slg 2018/54
- § 13 Abs 3 AVG
Weist eine Beschwerde einen verbesserungsfähigen Mangel – hier keine Beschwerdebegründung – auf, ist die Erteilung eines Verbesserungsauftrages zulässig. Wird diesem nicht fristgerecht nachgekommen, ist die Beschwerde zurückzuweisen, sofern im Verbesserungsauftrag darauf hingewiesen wurde.
- LGSt Wien, 13.06.2018, 190 Bl 55/18w
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 120 Abs 1 StVG
- JST-Slg 2018/54
- § 13 Abs 3 AVG