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Zurückweisung einer Beschwerde mangels Begründung nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages

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Weist eine Beschwerde einen verbesserungsfähigen Mangel – hier keine Beschwerdebegründung – auf, ist die Erteilung eines Verbesserungsauftrages zulässig. Wird diesem nicht fristgerecht nachgekommen, ist die Beschwerde zurückzuweisen, sofern im Verbesserungsauftrag darauf hingewiesen wurde.

  • LGSt Wien, 13.06.2018, 190 Bl 55/18w
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 120 Abs 1 StVG
  • JST-Slg 2018/54
  • § 13 Abs 3 AVG

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