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Zurückweisung eines Antrages auf Insolvenzeröffnung infolge Löschung eines Vereines aus dem Vereinsregister als Tatbestand für den Anspruch auf Insolvenz-Entgelt

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 34
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2336 Wörter, Seiten 399-401

30,00 €

inkl MwSt

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Die Zurückweisung eines Antrages auf Insolvenzeröffnung gegen einen im Vereinsregister ohne Abwicklung gelöschten Verein – diese Löschung indiziert die Vollbeendigung und die Vermögenslosigkeit – mangels Vermögens stellt eine Entscheidung des Insolvenzgerichts im Sinn des Art 2 Abs 1 InsolvenzRL 2008/94/EG dar.

Eine derartige Entscheidung ist dem Sicherungstatbestand des § 1 Abs 1 Z 3 IESG idF BGBl I 2005/102 (Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 68 IO wegen Vermögenslosigkeit) zu unterstellen.

Eine (ob der Tatbestandswirkung des Zurückweisungsbeschlusses gebotene) Missbrauchskontrolle obliegt dem Insolvenzgericht, das die Partei- und Insolvenzfähigkeit (im Zweifel) von Amts wegen zu prüfen hat.

  • § 1 Abs 1 Z 4 IESG idF BGBl I 2005/102
  • § 28 Vereinsgesetz
  • WBl-Slg 2020/126
  • § 68 IO
  • LG Eisenstadt, 20.05.2019, 17 Cgs 47/19a
  • § 27 Vereinsgesetz
  • OLG Wien, 26.09.2019, 8 Rs 88/19y
  • § 42 FBG
  • § 40 FBG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 1 Abs 1 Z 2 IESG idF BGBl I 2005/102
  • OGH, 27.02.2020, 8 ObS 13/19y
  • Art 2 Abs 1 InsolvenzRL 2008/94/EG
  • § 63 IO
  • § 1 Abs 1 Z 3 IESG idF BGBl I 2005/102
  • § 29 Vereinsgesetz

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