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Zurückweisung eines Antrags auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit ohne Vorliegen einer Vollstreckbarkeitsbestätigung

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Ist der dem Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit zugrundeliegende Bescheid mit keiner Vollstreckbarkeitsbestätigung versehen, besteht kein Raum für einen Abspruch über eine gar nicht erteilte Vollstreckbarkeitsbestätigung. Die gegen den inhaltlich abweisenden Bescheid erhobene Beschwerde ist folglich mit der Maßgabe als unbegründet abzuweisen, dass der verfahrenseinleitende Antrag mangels tauglichem Anfechtungsgegenstand zurückzuweisen wäre.

  • VwG Wien, 03.08.2023, VGW-101/032/13116/2022
  • § 35 EO
  • § 3 Abs 2 VVG
  • ZVG-Slg 2024/17
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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