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Zurverfügungstellung einer Unterkunft als Tatbeitrag zum Suchtgifthandel und fehlende methodengerechte Ableitung der Subsumtionsrüge aus dem Gesetz

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 147
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3124 Wörter, Seiten 264-267

30,00 €

inkl MwSt

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Die (bloße) Zurverfügungstellung einer Unterkunft an einen Suchtgiftverkäufer kann bei entsprechendem Vorsatz einen Tatbeitrag zum Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 Fall 5, Abs 4 Z 3 SMG darstellen.

Wird die Subsumtionsrüge (§ 281 Abs 1 Z 10 StPO) nicht methodengerecht aus dem Gesetz abgeleitet, ist die Nichtigkeitsbeschwerde bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO).

  • Elsenhans, Laura
  • § 285d Abs 1 StPO
  • OGH, 04.09.2024, 15 Os 77/24y
  • LG Wels, 26.04.2024, 37 Hv 24/24w
  • JBL 2025, 264
  • § 28a SMG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht
  • § 281 Abs 1 Z 10 StPO

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