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Zuschlagsentscheidung; postalische Übermittlung; elektronische Kommunikation

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
431 Wörter, Seiten 215-215

20,00 €

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Im Oberschwellenbereich ist die Zuschlagsentscheidung elektronisch mitzuteilen; die notwendigen Angaben dürfen nicht auf mehrere Mitteilungen aufgeteilt werden.

  • postalische Übermittlung
  • LVwG Tir, 11.07.2024, LVwG-2024/S1/1761-4
  • BBL-Slg 2024/166
  • § 143 BVergG
  • elektronische Kommunikation
  • Zuschlagsentscheidung
  • § 48 Abs 2 BVergG
  • Baurecht

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