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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 10, Dezember 2014, Band 2014
Zuschreibungsobergrenze nach Einbringung einer außerplanmäßig abgeschriebenen Beteiligung
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2014
- Angrenzendes Steuerrecht, 2146 Wörter
- Seiten 530-533
- https://doi.org/10.33196/ges201410053001
9,80 €
inkl MwStBei Einbringung einer außerplanmäßig abgeschriebenen Beteiligung übernimmt der beizulegende Wert gem § 202 Abs 1 UGB auch bei Ausübung des Wahlrechts der Buchwertfortführung gem § 202 Abs 2 UGB bei der übernehmenden Gesellschaft die Funktion der Anschaffungskosten und bildet gleichzeitig die Obergrenze für Zuschreibungen gem § 208 UGB im Falle einer künftigen Werterholung. Es erfolgt kein Übergang der historischen Anschaffungskosten der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft.
Auf Grund der in § 6 Z 13 EStG normierten Maßgeblichkeit der Zulässigkeit einer unternehmensrechtlichen Zuschreibung, bildet der beizulegende Wert iSd § 202 Abs 1 UGB auch für steuerliche Zwecke die Zuschreibungsobergrenze.
- Wurm, Gustav
- VwGH, 22.05.2014, 2010/15/0127
- § 208 UGB
- § 202 Abs 1 UGB
- § 18 Abs 1 Z 4 UmgrStG
- außerplanmäßig abgeschriebene Beteiligung
- Zuschreibungsobergrenze.
- Gesellschaftsrecht
- Einbringung
- GES 2014, 530
- § 202 Abs 2 UGB
- § 6 Z 13 EStG