


Zuständigkeit des BVwG für Beschwerden in Verwaltungssachen nach dem BPGG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 5
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 1273 Wörter, Seiten 341-343
20,00 €
inkl MwSt




-
Im Hinblick auf die in § 34 BPGG ausdrücklich normierte Bindung unmittelbar an Weisungen eines Bundesministers handelt es sich bei den in § 22 BPGG genannten Sozialversicherungsträgern nicht nur um „bundesnahe“ Einrichtungen, sondern es liegt – mangels Einbindung des Landeshauptmannes – auch eine Besorgung unmittelbar durch Bundesorgane vor. Daraus folgt gem Art 131 Abs 2 B-VG die Zuständigkeit des BVwG für Entscheidungen über Beschwerden gegen Bescheide in Verwaltungssachen nach dem BPGG.
-
- Art 131 Abs 2 B-VG
- ZVG-Slg 2018/78
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VwGH, 06.03.2018, Ra 2017/08/0071
Im Hinblick auf die in § 34 BPGG ausdrücklich normierte Bindung unmittelbar an Weisungen eines Bundesministers handelt es sich bei den in § 22 BPGG genannten Sozialversicherungsträgern nicht nur um „bundesnahe“ Einrichtungen, sondern es liegt – mangels Einbindung des Landeshauptmannes – auch eine Besorgung unmittelbar durch Bundesorgane vor. Daraus folgt gem Art 131 Abs 2 B-VG die Zuständigkeit des BVwG für Entscheidungen über Beschwerden gegen Bescheide in Verwaltungssachen nach dem BPGG.
- Art 131 Abs 2 B-VG
- ZVG-Slg 2018/78
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VwGH, 06.03.2018, Ra 2017/08/0071