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Zuständigkeit des Vollzugsenats gem § 16 Abs 3 StVG

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 11
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
331 Wörter, Seiten 263-263

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Die Frage der Zuständigkeit ist „eine stets notwendige verfahrensrechtliche Vorfrage eines Sachbegehrens“. Wird diese verneint, ist das Anbringen gem § 6 AVG an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder die einschreitende Person an diese zu verweisen.

  • § 16 StVG
  • § 16a StVG
  • § 6 AVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2024/36
  • LGSt Wien, 17.11.2022, 190 Bl 94/22m
  • OLG Wien, 04.01.2023, 32 Bs 460/22i

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