


Zuständigkeit des Vollzugsenats gem § 16 Abs 3 StVG
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 11
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 331 Wörter, Seiten 263-263
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Die Frage der Zuständigkeit ist „eine stets notwendige verfahrensrechtliche Vorfrage eines Sachbegehrens“. Wird diese verneint, ist das Anbringen gem § 6 AVG an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder die einschreitende Person an diese zu verweisen.
-
- § 16 StVG
- § 16a StVG
- § 6 AVG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2024/36
- LGSt Wien, 17.11.2022, 190 Bl 94/22m
- OLG Wien, 04.01.2023, 32 Bs 460/22i
Die Frage der Zuständigkeit ist „eine stets notwendige verfahrensrechtliche Vorfrage eines Sachbegehrens“. Wird diese verneint, ist das Anbringen gem § 6 AVG an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder die einschreitende Person an diese zu verweisen.
- § 16 StVG
- § 16a StVG
- § 6 AVG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2024/36
- LGSt Wien, 17.11.2022, 190 Bl 94/22m
- OLG Wien, 04.01.2023, 32 Bs 460/22i