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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Heft 4, September 2021, Band 8
Zuständigkeit für Entscheidungen über Verdienstentgang nach dem EpiG
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 8
- Materienrecht, 1179 Wörter
- Seiten 336-338
- https://doi.org/10.33196/zvg202104033601
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inkl MwStAus § 33 EpiG ergibt sich klar, dass zur Entscheidung über Ansprüche, die auf § 32 EpiG gestützt werden, jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist, in deren Bereich „diese Maßnahmen getroffen wurden“, dh in deren örtlichen Wirkungsbereich die betreffenden Maßnahmen durchgeführt wurden oder ihre Wirkung entfalteten (somit richtet sich die Zuständigkeit nach dem „Wirkungsstatut“).
- § 32 EpiG
- § 33 EpiG
- ZVG-Slg 2021/67
- VwGH, 22.04.2021, Ra 2021/09/0005
- Verwaltungsverfahrensrecht
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