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Hilber, Klaus

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Entscheidend ist, ob eine den Bestimmungen des § 17 Abs 2 ZustellG entsprechende Verständigung von der Hinterlegung des Bescheides erfolgt ist. Der vorliegende unbedenkliche Rückschein hat sohin volle Beweiskraft.

  • Hilber, Klaus
  • § 17 ZustellG
  • Steuerrecht
  • BFG, 29.10.2015, RV/4100122/2012
  • AFS 2015, 216

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