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Zustellungen bei Straferkenntnissen nach dem LSD-BG – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

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Wird ein Straferkenntnis im Anwendungsbereich des LSD-BG, welches in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat zugestellt werden soll, nicht im Wege des Binnenmarkt-Informationssystems IMI, sondern mit internationalem Rückschein zugestellt, liegt aufgrund der Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Zustellerfordernisse des LSD-BG aufgrund eines wesentlichen, nicht heilbaren Zustellmangels eine nicht rechtswirksame Zustellung des Straferkenntnisses vor.

  • LVwG Vlbg, 14.07.2022, LVwG-1-390/2022-R6
  • ZVG-Slg 2022/83
  • § 40 Abs 1 LSD-BG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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