


Zustimmung des Angeklagten zur Konfiskation
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 137
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2870 Wörter, Seiten 669-671
30,00 €
inkl MwSt




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Das angefochtene Urteil enthält zur Konfiskation zweier Mobiltelefone zwar bei beiden Angeklagten keine Verhältnismäßigkeitsprüfung (§ 281 Z 11 Fall 3 StPO) und hinsichtlich eines Angeklagten auch keine Feststellung einer Verwendung zur Begehung einer vorsätzlichen Straftat (§ 281 Abs 1 Z 11 Fall 1 StPO). Da sich beide Angeklagte in der Hauptverhandlung ausdrücklich mit der Konfiskation einverstanden erklärten, bedurfte es vorliegend mangels eines konkreten Nachteils jedoch keiner amtswegigen Wahrnehmung dieser Rechtsfehler.
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- Tipold, Alexander
-
- § 345 Abs 1 Z 13 StPO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 290 StPO
- JBL 2015, 669
- Europa- und Völkerrecht
- LG Innsbruck, 06.11.2014, 22 Hv 66/14a
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 03.03.2015, 14 Os 2/15y
- § 19a StGB
- Arbeitsrecht
Das angefochtene Urteil enthält zur Konfiskation zweier Mobiltelefone zwar bei beiden Angeklagten keine Verhältnismäßigkeitsprüfung (§ 281 Z 11 Fall 3 StPO) und hinsichtlich eines Angeklagten auch keine Feststellung einer Verwendung zur Begehung einer vorsätzlichen Straftat (§ 281 Abs 1 Z 11 Fall 1 StPO). Da sich beide Angeklagte in der Hauptverhandlung ausdrücklich mit der Konfiskation einverstanden erklärten, bedurfte es vorliegend mangels eines konkreten Nachteils jedoch keiner amtswegigen Wahrnehmung dieser Rechtsfehler.
- Tipold, Alexander
- § 345 Abs 1 Z 13 StPO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 290 StPO
- JBL 2015, 669
- Europa- und Völkerrecht
- LG Innsbruck, 06.11.2014, 22 Hv 66/14a
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- OGH, 03.03.2015, 14 Os 2/15y
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