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Zustimmung des Grundeigentümers

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Die Zustimmung des Grundstückseigentümers muss sich stets auf ein konkret geplantes Bauvorhaben beziehen.

  • Zustimmung des Grundeigentümers
  • VwGH, 18.10.2012, 2012/06/0127
  • BBL-Slg 2013/56
  • § 24 Abs 3 lit a vlbg BauG
  • Baurecht

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