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Stalzer, Johannes

Zuverlässigkeitsprüfung und Selbstreinigung während schwebender Ermittlungsverfahren

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Laufende Ermittlungsverfahren können bereits „hinreichende Anhaltspunkte“ für wettbewerbswidrige Abreden und damit für Bieter ein ernsthaftes vergaberechtliches Problem sein. Aufgrund des dem Auftraggeber eingeräumten Ermessens ist jedoch gerade bei schwebenden Ermittlungsverfahren sowohl bei der Zuverlässigkeitsprüfung als auch bei den Anforderungen an die vergaberechtliche Selbstreinigung Augenmaß geboten.

  • Stalzer, Johannes
  • Absprachen
  • Selbstreinigung
  • § 254 Abs 2 BVergG
  • Ausschlussgrund
  • Zuverlässigkeit
  • Öffentlicher Auftraggeber
  • RPA 2021, 123
  • § 83 Abs 2 BVergG
  • § 78 Abs 1 Z 4 BVergG
  • Kartell
  • Öffentliche Sektorenauftraggeber
  • Vergaberecht
  • § 249 Abs 2 Z 3 BVergG
  • Ermittlungsverfahren Eignung

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