Zuwendungen aus einer Privatstiftung erhöhen die Unterhaltsbemessungsgrundlage des Begünstigten
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 2014
- Judikatur, 2766 Wörter
- Seiten 122 -127
- https://doi.org/10.33196/zfs201403012201
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Zuwendungen aus einer Privatstiftung stellen ein tatsächliches Einkommen dar, das unmittelbar in die Unterhaltsbemessung einfließt, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Privatstiftung vom Unterhaltspflichtigen selbst errichtet wurde oder ob er die Zuwendungen als Begünstigter einer „fremden“ Privatstiftung erhält.
Aufgrund der Berufung zu einem der Begünstigten aus der Privatstiftung besteht auf Grund des als bescheinigt angenommenen Sachverhalts ein Rechtsanspruch auf die (wertgesicherten) regelmäßigen Zuwendungen, sodass insoweit keine „freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung“ erbrachten Leistungen vorliegen.
- Zobl, Dominik
- Stiftungen
- Begünstigter.
- § 94 ABGB
- Privatstiftung
- ZFS 2014, 122
- OGH, 24.04.2014, 1 Ob 56/14p
- Unterhaltsbemessung
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