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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 2, Juni 2022, Band 77

Techet, Péter

Zweck und Wesen des „Ausnahmezustandes“ in den Lehren von Carl Schmitt und Hans KelsenPurpose and Nature of the “State of Exception” in the Theories of Carl Schmitt and Hans Kelsen

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Der „Ausnahmezustand“ ist ein zentraler Begriff in der Rechtstheorie von Carl Schmitt. Dieser ermöglicht in seiner Rechtslehre die Überwindung der Rechtsordnung – insofern stellt die Schmitt’sche Ausnahmezustandslehre die politische Rechtfertigung außerrechtlicher und sogar rechtswidriger Handlungen dar. In diesem Sinne analysiere ich den Schmitt’schen Begriff als persönliche (statt institutioneller) Macht, als „Sein“ (statt „Sollen“), als Politik (statt Gesetz) und als Rhetorik der herrschenden Macht. Schmitts Lehre vom „Ausnahmezustand“ und von der „Souveränität“ erfüllt (meiner These zufolge) keine rechts- und machtkritische Funktion – wie sie auch in der linken Literatur oft (miss)verstanden wird –, seine Ideen untermauern vielmehr die Machtinteressen bestimmter herrschender Gruppen, die ihre Macht auch contra legem durchsetzen wollen. Besonders die „Reine Rechtslehre“ von Hans Kelsen bietet eine konzeptionelle Kritik des Schmitt’schen Ausnahmezustandes an: Einerseits schließt Kelsen mit der Gleichsetzung von Staat und Rechtsordnung die Idee aus, die Rechtsordnung sei im Interesse einer metapositiven Ordnung zu beseitigen; andererseits zeigt er die ideologischen Komponenten des „Ordnungsdenkens“ auf. Insofern kann die Schmitt’sche Ausnahmezustandslehre aufgrund der „Reinen Rechtslehre“ als juristische Unmöglichkeit und als politisch motivierte Herrschaftsideologie dekonstruiert werden. Diese Unterschiede zeigten sich auch in der Geschichte. Im Aufsatz wird demnach ebenso analysiert, wie die „Ausnahmezustand“-Rhetorik sowohl in der Ersten als auch in der Weimarer Republik – für die Beseitigung der bestehenden Rechtsordnung – bedient wurde. Während Schmitts Theorien für die Legitimierung der damaligen autoritären Wende in Deutschland (indirekt auch in Österreich) herangezogen werden konnten, zeigte die „Reine Rechtslehre“ die Gefährlichkeit des „Ordnungsdenkens“ auf: Eine autoritäre Wende hätte mit Kelsens Theorien abgewehrt werden können. Im Aufsatz werden daher die Parallelen zwischen den Endphasen der Ersten und der Weimarer Republik – mit gleichzeitiger Kontrastierung der Schmitt’schen und Kelsen’schen Lehren – erörtert.

  • Techet, Péter
  • Kelsen, Hans
  • Erste Republik
  • Rechtswissenschaft
  • Rechtsgeschichte
  • Reine Rechtslehre
  • Etatismus
  • Öffentliches Recht
  • Staat
  • Zwischenkriegszeit
  • Weimarer Republik
  • Dezisionismus
  • Schmitt, Carl
  • Diktatur
  • Kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz (KWEG)
  • Rechtspositivismus
  • Souveränität
  • Nationalsozialismus
  • Machtkritik
  • Ausnahmezustand
  • Ideologiekritik
  • ZOER 2022, 239
  • Identitätsthese (Staat, Recht)
  • Ordnungsdenken

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