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Zweckentfremdung von Wohnungen; Begriff „touristische Beherbergung“

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Eine „touristische Beherbergung“ ergibt sich nicht nur im Fall einer vorübergehenden Unterkunftnahme durch Urlauber, bei denen Freizeit- und Erholungszwecke im Vordergrund stehen („klassische“ Touristen), sondern ebenso durch Geschäftsreisende, Kurgäste, Teilnehmer von Seminare udgl.

  • BBL-Slg 2024/37
  • Begriff „touristische Beherbergung“
  • Zweckentfremdung von Wohnungen
  • Baurecht
  • LVwG Sbg, 18.01.2024, 405-3/1179/1/13-2024
  • § 31b Abs 1 sbg ROG
  • § 5 Z 15 sbg ROG

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