


Zweckentfremdung von Wohnungen; Begriff „touristische Beherbergung“
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 39 Wörter, Seiten 61-61
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Eine „touristische Beherbergung“ ergibt sich nicht nur im Fall einer vorübergehenden Unterkunftnahme durch Urlauber, bei denen Freizeit- und Erholungszwecke im Vordergrund stehen („klassische“ Touristen), sondern ebenso durch Geschäftsreisende, Kurgäste, Teilnehmer von Seminare udgl.
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- BBL-Slg 2024/37
- Begriff „touristische Beherbergung“
- Zweckentfremdung von Wohnungen
- Baurecht
- LVwG Sbg, 18.01.2024, 405-3/1179/1/13-2024
- § 31b Abs 1 sbg ROG
- § 5 Z 15 sbg ROG
Eine „touristische Beherbergung“ ergibt sich nicht nur im Fall einer vorübergehenden Unterkunftnahme durch Urlauber, bei denen Freizeit- und Erholungszwecke im Vordergrund stehen („klassische“ Touristen), sondern ebenso durch Geschäftsreisende, Kurgäste, Teilnehmer von Seminare udgl.
- BBL-Slg 2024/37
- Begriff „touristische Beherbergung“
- Zweckentfremdung von Wohnungen
- Baurecht
- LVwG Sbg, 18.01.2024, 405-3/1179/1/13-2024
- § 31b Abs 1 sbg ROG
- § 5 Z 15 sbg ROG