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Schröder, Mats

Zwingender Widerruf bei erst nachträglich eingetretenen Widerrufsgründen?

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Es kann aus verschiedensten Gründen erforderlich sein, ein Vergabeverfahren zu widerrufen, wobei zwischen fakultativen und zwingenden Widerrufsgründen zu unterscheiden ist. Gerade diese Unterscheidung ist nicht bloß für den Auftraggeber, sondern auch für Rechtsschutz suchende Bieter von Relevanz. In einer aktuellen Entscheidung des LVwG Salzburg werden die Grenzen zwischen fakultativem und zwingendem Widerruf – gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Preissituation in der Baubranche – einer näheren Prüfung unterzogen.

  • Schröder, Mats
  • § 110 BVergG
  • Zwingender Widerruf von Vergabeverfahren
  • § 365 BVergG
  • Angebotsänderungen
  • RPA 2021, 248
  • nachträgliche Änderungen von Verträgen
  • Preisschwankungen
  • Vergaberecht
  • § 114 Abs 2 BVergG
  • § 149 Abs 1 BVergG

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