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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 2, März 2016, Band 2016

Tratlehner, Sebastian

Zwischensteuerentlastung bei Privatstiftungen trotz aufgrund von DBA erfolgter KESt-Entlastung auf Begünstigtenebene möglich

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Die Entscheidung des EuGH in der Rs F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt sowie die grundsätzliche Ausgestaltung der Zwischenbesteuerung von Privatstiftungen wurden bereits im Beitrag in Heft 8 der GES 2015 ausführlich behandelt. Der VwGH hat nun im fortgesetzten Verfahren (vorgehend VwGH 23.10.2013, 2010/13/0130) den betreffenden Bescheid (UFS 10.6.2010, RV/1163-W/05), der eine Entlastung von der Zwischensteuer in Folge der erfolgten KESt-Entlastung aufgrund DBA verwehrte, aufgehoben. In Umsetzung der EuGH-Entscheidung normiert der VwGH, dass der letzte Satzteil von § 13 Abs 3 KStG idF BGBl I 142/2000 („sowie keine Entlastung von der Kapitalertragsteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt“) in Bezug auf Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat mit der Kapitalverkehrsfreiheit unvereinbar und daher nicht anzuwenden ist.

  • Tratlehner, Sebastian
  • § 24 KStG
  • GES 2016, 85
  • VwGH, 23.10.2013, 2010/13/0130
  • Kapitalverkehrsfreiheit
  • § 27 Abs 5 EStG
  • VwGH, 10.11.2015, 2015/13/0001
  • Privatstiftung
  • Zwischenbesteuerungsentlastung
  • Gesellschaftsrecht
  • § 13 KStG
  • Zuwendung
  • UFS, 10.06.2010, RV/1163-W/05
  • Kapitalertragsteuer
  • EuGH, 17.09.2015, C-589/13

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