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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Zwischensteuerentlastung bei Privatstiftungen trotz aufgrund von DBA erfolgter KESt-Entlastung auf Begünstigtenebene möglich
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2016
- Angrenzendes Steuerrecht, 1519 Wörter
- Seiten 85-87
9,80 €
inkl MwStDie Entscheidung des EuGH in der Rs F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt sowie die grundsätzliche Ausgestaltung der Zwischenbesteuerung von Privatstiftungen wurden bereits im Beitrag in Heft 8 der GES 2015 ausführlich behandelt. Der VwGH hat nun im fortgesetzten Verfahren (vorgehend VwGH 23.10.2013, 2010/13/0130) den betreffenden Bescheid (UFS 10.6.2010, RV/1163-W/05), der eine Entlastung von der Zwischensteuer in Folge der erfolgten KESt-Entlastung aufgrund DBA verwehrte, aufgehoben. In Umsetzung der EuGH-Entscheidung normiert der VwGH, dass der letzte Satzteil von § 13 Abs 3 KStG idF BGBl I 142/2000 („sowie keine Entlastung von der Kapitalertragsteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt“) in Bezug auf Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat mit der Kapitalverkehrsfreiheit unvereinbar und daher nicht anzuwenden ist.
- Tratlehner, Sebastian
- § 24 KStG
- GES 2016, 85
- VwGH, 23.10.2013, 2010/13/0130
- Kapitalverkehrsfreiheit
- § 27 Abs 5 EStG
- VwGH, 10.11.2015, 2015/13/0001
- Privatstiftung
- Zwischenbesteuerungsentlastung
- Gesellschaftsrecht
- § 13 KStG
- Zuwendung
- UFS, 10.06.2010, RV/1163-W/05
- Kapitalertragsteuer
- EuGH, 17.09.2015, C-589/13