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Zwischenwände; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; geringfügige Bauvorhaben

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Die Errichtung von raumschaffenden Zwischenwänden im Bereich einer WC-Anlage stellt kein „geringfügiges“ Bauvorhaben dar.

Dasselbe gilt für die Errichtung von Zwischenwänden in Kühlräumen, selbst wenn diese einen Anlagenteil der Kühlzellen bilden, die von einer Kühlraumfirma geliefert und vor Ort montiert werden.

  • Zwischenwände
  • § 17 bgld BauG
  • VwGH, 17.12.2020, Ra 2018/06/0108
  • baubewilligungspflichtige Maßnahmen
  • § 18 bgld BauG
  • BBL-Slg 2021/91
  • Baurecht
  • § 2 Abs 4 bgld BauG
  • § 16 bgld BauG
  • geringfügige Bauvorhaben

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