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Filzwieser/​Sprung

Dublin III-Verordnung

Das Europäische Asylzuständigkeitssystem. Stand: 1.1.2014
Kommentar
  • 1. Auflage
  • 473 Seiten, gebunden
  • ISBN 978-3-7083-0974-3 (Print)
  • Erscheinungsdatum: 24. April 2014

78,00 €

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Bezugsvariante

Die Dublin III-Verordnung ist in 32 europäischen Staaten anzuwenden und regelt für diese Staaten die Zuständigkeit für die Prüfung eines Antrages auf internationalen Schutz abschließend. Die Autoren der vorliegenden Neuauflage, die den im NWV zuletzt 2010 erschienenen Kommentar zur Dublin II-Verordnung ablöst, bieten eine umfassende Darstellung dieser wichtigen unionsrechtlichen Verordnung. Besonderes Augenmerk wurde neben den, zwischen den Mitgliedstaaten der Verordnung strittigen, Auslegungsfragen auf die Frage des Rechtschutzes gegen Menschenrechtsverletzungen in Vollzug der Verordnung gelegt. Die in den letzten Jahren ergangenen Urteile der Gerichte in den Mitgliedstaaten wie auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene wurden berücksichtigt; die Rechtsprechung des EuGH und EGMR findet sich vertieft dargestellt. Je ein Abschnitt über die Vollzugserfahrungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz runden das Werk ab. Auch die erst im Februar 2014 in Kraft getretene novellierte Fassung der Durchführungsverordnung ist bereits kommentiert. Praxisnähe und vertiefte rechtliche Analyse sind die besonderen Stärken des Kommentars, verfasst von zwei mit der Materie langjährig vertrauten Autoren.

Autor*innen:
Mag. Dr. Christian Filzwieser, MSc
Absolvent der Universität Wien und der London School of Economics & Political Science (MSc, Theory & History of International Relations), ist seit 1999 im österreichischen Asylwesen tätig. Er war Leiter der Grundsatz- und Dublinabteilung des Bundesasylamtes, Mitglied des UBAS und Richter des Asylgerichtshofes und ist seit 2014 Richter und Kammervorsitzender des Bundesverwaltungsgerichtes (Kammer A) sowie dortiger Koordinator für den Fachbereich Fremdenwesen und Asyl. Zahlreiche Fachpublikationen.

Mag. Andrea Sprung
Langjährige juristische Mitarbeiterin des Unabhängigen Bundesasylsenates und des Asylgerichtshofes, mit besonderem Schwerpunkt auf Beschwerdeverfahren nach der Dublin-Verordnung. Nunmehr juristische Referentin für Luftfahrtsrecht im Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie.