FlexKapGG: Was Sie wissen müssen
Der Faktencheck von Philip Aumüllner und Stephan Verweijen – Herausgeber des Kommentars FlexKapGG und Start-Up-FörderungsG
- Niedriges Stammkapital von € 10.000: Erleichtert die Gründung einer Kapitalgesellschaft durch eine niedrigere finanzielle Eintrittsschwelle
- Neue Option der Mitarbeiter*innenbeteiligung durch Unternehmenswertanteile
- Möglichkeit verschiedener Anteilsklassen: Die Geschäftsanteile lassen sich in verschiedene Stückanteile gliedern, was die Berücksichtigung spezieller Investoreninteressen unterstützt.
- Rasche Kapitalerhöhungen durch genehmigtes Kapital: Bietet die Gelegenheit, Investorenchancen zügig zu nutzen.
- Flexiblere Beschlussfassungen bei Umlaufbeschlüssen: Minderheitsgesellschafter können Umlaufbeschlüsse nicht mehr einfach blockieren.
- Vereinfachte Anteilsübertragungen: Neue Formvorschriften bei Anteilsübertragungen lassen eine Übertragung mittels spezieller Privaturkunden zu.
- Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen: Schuldverschreibungen lassen sich durch eine bedingte Kapitalerhöhung in Geschäftsanteile umwandeln.
- Unkomplizierter Rechtsformwechsel in AG oder GmbH