FlexKapGG: Was Sie wissen müssen

Der Faktencheck von Philip Aumüllner und Stephan Verweijen – Herausgeber des Kommentars FlexKapGG und Start-Up-FörderungsG

  • Niedriges Stammkapital von € 10.000: Erleichtert die Gründung einer Kapitalgesellschaft durch eine niedrigere finanzielle Eintrittsschwelle
     
  • Neue Option der Mitarbeiter*innenbeteiligung durch Unternehmenswertanteile
     
  • Möglichkeit verschiedener Anteilsklassen: Die Geschäftsanteile lassen sich in verschiedene Stückanteile gliedern, was die Berücksichtigung spezieller Investoreninteressen unterstützt.
     
  • Rasche Kapitalerhöhungen durch genehmigtes Kapital: Bietet die Gelegenheit, Investorenchancen zügig zu nutzen.
     
  • Flexiblere Beschlussfassungen bei Umlaufbeschlüssen: Minderheitsgesellschafter können Umlaufbeschlüsse nicht mehr einfach blockieren.
     
  • Vereinfachte Anteilsübertragungen: Neue Formvorschriften bei Anteilsübertragungen lassen eine Übertragung mittels spezieller Privaturkunden zu.
     
  • Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen: Schuldverschreibungen lassen sich durch eine bedingte Kapitalerhöhung in Geschäftsanteile umwandeln.
     
  • Unkomplizierter Rechtsformwechsel in AG oder GmbH
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