Zum Hauptinhalt springen
Krug, Isabell

Familienbeihilfe bei nicht ernsthaft und zielstrebig verfolgtem Studium?

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Wird ein Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben, besteht kein Anspruch auf die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag. Um ernsthafte und zielstrebige Studienabsichten nachzuweisen, ist es nicht ausreichend Lehrveranstaltungen zu besuchen, sondern es müssen innerhalb eines Studienjahres auch entsprechende Prüfungen absolviert werden.

  • Krug, Isabell
  • § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG
  • Steuerrecht
  • § 2 FLAG
  • AFS 2013, 18
  • UFS, 09.01.2012, RV/0790-G/11

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!