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Familienbeihilfe bei nicht ernsthaft und zielstrebig verfolgtem Studium?

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 2013
Inhalt:
UFS-Entscheidung
Umfang:
492 Wörter, Seiten 18-18

9,80 €

inkl MwSt

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Wird ein Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben, besteht kein Anspruch auf die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag. Um ernsthafte und zielstrebige Studienabsichten nachzuweisen, ist es nicht ausreichend Lehrveranstaltungen zu besuchen, sondern es müssen innerhalb eines Studienjahres auch entsprechende Prüfungen absolviert werden.

  • Krug, Isabell
  • § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG
  • Steuerrecht
  • § 2 FLAG
  • AFS 2013, 18
  • UFS, 09.01.2012, RV/0790-G/11

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