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Twaroch

Kataster- und Vermessungsrecht

Kommentar zum Vermessungsgesetz samt Vermessungsverordnung, Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung, Adressregisterverordnung, Vermessungsgebührenverordnung, Liegenschaftsteilungsgesetz, Staatsgrenzgeset
Kommentar
  • 4. Auflage
  • 427 Seiten, broschiert
  • ISBN 978-3-7083-4103-3 (Print)
  • Erscheinungsdatum: 28. Oktober 2022

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Bezugsvariante

Orientierung und gesetzliche Grundlagen: Übersichtlich, verständlich und benutzerfreundlich

Das Vermessungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für den Grenzkataster und die übrigen Aufgaben der Landesvermessung. Gerade die spezifischen Bestimmungen über den Kataster greifen über das Verwaltungsrecht hinaus stark in zivilrechtliche Belange ein.

Neu in der 4. Auflage
Die 4. Auflage des Kommentars berücksichtigt die Novellen 2022 des Vermessungsgesetzes. Neben dem Vermessungsgesetz werden die Durchführungsverordnungen und die wichtigsten Nebengesetze, wie das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Bodenschätzungsgesetz, das Staatsgrenzgesetz sowie Auszüge aus dem Forstgesetz und dem ABGB berücksichtigt. Die Gesetze und Verordnungen sind mit ausführlichen Erläuterungen und Anmerkungen versehen, Literatur und neueste Rechtsprechung sind eingearbeitet.

Für wen?
Gerade an die rechtsberatenden Berufe werden verstärkt Probleme bei Grundstücksgrenzen herangetragen und Kataster, Geoinformation und Vermessungsrecht sind für Jurist*innen eine oft unbekannte Materie. Der Kommentar macht Jurist*innen mit der technischen Disziplin des Katasters und des Vermessens vertraut und vermittelt Vermessungsfachleuten die gesetzlichen Grundlagen und rechtlichen Folgen ihrer Tätigkeit. Grundeigentümer*innen werden die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eigentumssicherung ihrer Liegenschaften nähergebracht.

Dipl.-Ing. Dr. iur. Christoph Twaroch

Twaroch gilt als der Experte auf dem Gebiet des Vermessungsrechts. Von Beruf Geodät, erweiterte er sein Wissen durch ein juristisches Studium und habilitierte sich für das Fach Katasterwesen. Als langjähriger Leiter der für das Vermessungswesen zuständigen Fachabteilung im "Wirtschaftsministerium" sorgte er für die Fortentwicklung der rechtlichen Grundlagen und war für Berufungsentscheidungen zuständig. In zahlreichen Veröffentlichungen zum Liegenschaftsrecht und als Vortragender und Lehrbeauftragter gab er sein Wissen weiter.