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Endfellner, Clemens

Kaufpreisleasing ist nicht gebührenpflichtig

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Ein Unternehmen verleast einem Geschäftspartner Sattelzugmaschinen und Sattelaufleger. Da laut BFG die Leasingverträge am ehesten Finanzierungsleasing bzw Vollamortisationsleasing darstellen, Vereinbarungen zu einer Rückstellungsverpflichtung nach Ablauf der Vertragsdauer fehlen und auch keine Kaufoption vereinbart ist, wurde ein nicht gebührenpflichtiger Ratenkaufvertrag beurkundet. Dies indiziert auch die Vertragsformulierung: Der Leasinggeber überlässt gegen monatliches Entgelt und eine [geringe] Restkaufsumme die Leasinggüter.

  • Endfellner, Clemens
  • § 33 Abs 1 GebG
  • Steuerrecht
  • AFS 2014, 224
  • BFG, 20.05.2014, RV/3100266/2013

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