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Der Verdienstausfall, der dem Mieter aufgrund von Eingriffen des Vermieters in das Benutzungsrecht des Mieters nach § 8 Abs 2 MRG entsteht, kann geltend gemacht werden. Der Ersatzanspruch des Mieters unterliegt der kurzen Verjä...
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- NBL Band 2017
- Rechtsprechung, 2105 Wörter
- Seiten 40-44
- https://doi.org/10.33196/nbl201706000401
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Ein Schaden, der aus der laufenden Beeinträchtigung des Benützungsrechts des Bestandnehmers resultiert, ist als fortgesetzte Schädigung zu qualifizieren, für die die Verjährung jeweils (täglich) neu zu laufen beginnt.
- OGH, 01.03.2017, 5 Ob 206/16d
- NBL-Slg 2017/N24
- Baurecht