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Heft 4, Dezember 2018, Band 26
Die Beseitigung von „Goldplating“ durch nationale Deregulierung und das Unionsrecht
- Originalsprache: Deutsch
- JRP Band 26
- Forum, 5060 Wörter
- Seiten 227-235
- https://doi.org/10.33196/jrp201804022701
30,00 €
inkl MwStBegriffe wie „Goldplating“ oder „Übererfüllung“ umschreiben, dass Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Sekundärrecht der Europäischen Union über den unionsrechtlich vorgeschriebenen Schutzstandards hinausgehen. Die österreichische Bundesregierung betrachtet „Goldplating“ als eine unerwünschte Überregulierung, die im Wege einer nationalen Deregulierungspolitik rückgängig zu machen ist. Demgegenüber steht das Unionsrecht einer solchen nationalen Politik der Übererfüllung unionsrechtlicher Standard durchaus positiv gegenüber. Der Charakter der europäischen Rechtsangleichung als Mindestharmonisierung, die unionsrechtlichen Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie die Forderung der Unionsverträge nach einem hohen Schutzniveau in vielen Politikbereichen sprechen dafür, nationales „Goldplating“ beizubehalten. Es ist ein wichtiges Instrument, um die Ziele der Unionsverträge zu verwirklichen.
- Schroeder, Werner
- Art 26 AEUV
- Richtlinie 2000/78/EG
- Verordnung
- Schutzniveau
- Art 192 AEUV
- Art 288 AEUV
- Ziele des Unionsrechts
- Art 7 EUV
- Art 114 AEUV
- Rechtsangleichung
- Vollharmonisierung
- Art 169 AEUV
- Deregulierung
- Richtlinie
- Art 4 EUV
- Subsidiaritätsprinzip
- Art 193 AEUV
- Überschießende Umsetzung
- Gestaltungsspielraum
- Mindestharmonisierung
- Art 4 AEUV
- JRP 2018, 227
- Goldplating
- Übererfüllung
- Art 151 AEUV
- Unionsrecht
- Art 8 Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie 1999/44/EG
- Harmonisierungsmaßnahmen
- Mindeststandard
- Art 191 AEUV
- Art 153 AEUV
- Sekundärrecht
- Rechtstheorie, -geschichte
- Art 5 EUV
- Durchführung
- Art 2 EUV