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JRP

Heft 4, Dezember 2018, Band 26

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-754X

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Inhalt der Ausgabe

S. 227 - 235, Forum

Werner Schroeder

Die Beseitigung von „Goldplating“ durch nationale Deregulierung und das Unionsrecht

Begriffe wie „Goldplating“ oder „Übererfüllung“ umschreiben, dass Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Sekundärrecht der Europäischen Union über den unionsrechtlich vorgeschriebenen Schutzstandards hinausgehen. Die österreichische Bundesregierung betrachtet „Goldplating“ als eine unerwünschte Überregulierung, die im Wege einer nationalen Deregulierungspolitik rückgängig zu machen ist. Demgegenüber steht das Unionsrecht einer solchen nationalen Politik der Übererfüllung unionsrechtlicher Standard durchaus positiv gegenüber. Der Charakter der europäischen Rechtsangleichung als Mindestharmonisierung, die unionsrechtlichen Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie die Forderung der Unionsverträge nach einem hohen Schutzniveau in vielen Politikbereichen sprechen dafür, nationales „Goldplating“ beizubehalten. Es ist ein wichtiges Instrument, um die Ziele der Unionsverträge zu verwirklichen.

S. 236 - 239, Forum

Bernd Wieser

Freiwillige Feuerwehren an Universitäten und Fachhochschulen - Landesgesetzgebungskompetenz?

Der vorliegende Aufsatz untersucht anhand der Novelle LGBl 39/2018 zum Steiermärkischen Feuerwehrgesetz die Frage, ob der Landesgesetzgeber kompetenzrechtlich berechtigt ist, Freiwillige Feuerwehren an Universitäten und Fachhochschulen einzurichten.

S. 240 - 251, Forum

Christoph Bezemek

Gerichtsgebühren in grundrechtlicher Betrachtung

Die für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der ordentlichen Gerichte zu leistenden Gebühren sind im Gerichtsgebührengesetz als einmalig zu entrichtende Pauschalgebühren ausgestaltet. Bemessungsgrundlage der Gebühr im streitigen Verfahren ist der Streitwert. Die Festlegung der Gebühr erfolgt zunächst gestaffelt in vorgegebenen Festbeträgen, bei hohen Streitwerten anteilig über einen Hundertsatz. Dieses System der – ungedeckelten – anteiligen Gebührenbemessung wird im vorliegenden Beitrag mit Blick auf die Anforderungen des Sachlichkeitsgebots des Gleichheitssatzes sowie vor dem Hintergrund der Anforderungen des aus Art 6 EMRK erfließenden Rechts auf Zugang zu einem Gericht untersucht.

S. 255 - 257, Dokumentation Europa

Michael Erhart

Dokumentation Europa

S. 258 - 259, Dokumentation Österreich

Günther Schefbeck

Dokumentation Österreich

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