Der Beitrag geht von der unbefriedigenden Situation aus, dass die Einbettung kulturell bedeutsamer Bauwerke in die sie umgebende Landschaft, die oft auch einen geistig-konzeptionellen Hintergrund hat, nur unzureichend rechtlichen Schutz erfährt. Nach einer Prüfung der rechtlichen Schutzinstrumente im Denkmal-, Ortsbild- und Landschaftsschutzrecht richtet der Beitrag seinen Blick auf die Rechtslage in Deutschland, wo es mit dem „Nationalen Naturmonument“ eine eigene Schutzkategorie gibt, die den Schutz kulturell überformter Landschaften im Auge hat. Abschließend plädiert der Autor für die Einführung einer eigenen Schutzkategorie der „Kulturschutzgebiete“ in Österreich.
- ISSN Online: 1613-754X
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Inhalt der Ausgabe
S. 135 - 138, Forum
Denkmallandschaften als Rechtsproblem – Plädoyer für die Einführung von Kulturschutzgebieten in Österreich
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Barrieren und dem Potential interdisziplinärer rechtswissenschaftlicher Forschung an technisch-naturwissenschaftlichen Universitäten. Es wird argumentiert, dass interdisziplinäre Forschung an den Grenzen unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen Kommunikation über kulturelle und disziplinäre Grenzen hinweg und Kooperation zu drängenden Fragen moderner und technisierter Gesellschaften ermöglicht. Konkret fördert sie rechtliches Problembewusstsein, kategorisiert und ordnet Innovationen rechtlich und entwickelt Instrumente, um den Chancen und Risiken technologischer Innovationen angemessen begegnen zu können. Als an den Grenzen unterschiedlicher Disziplinen arbeitende Wissenschaft verändert sie den rechtswissenschaftlichen Forschungsgegenstand dabei mitunter.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden zahlreiche staatliche Maßnahmen getroffen, die insbesondere zu Beginn des Ausbruchsgeschehens mit Grundrechtseinschränkungen in bislang ungekanntem Maße verbunden waren. Begründet werden Infektionsschutzmaßnahmen mit dem „Lebensschutz“. Der Beitrag konturiert das Schutzgut Leben näher, beleuchtet die verschiedenen Dimensionen des Lebensschutzes und systematisiert die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit von grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen in der Corona-Pandemie. Besonderheiten ergeben sich aus der Dynamik des Ausbruchsgeschehens und den fachwissenschaftlichen Unsicherheiten über das Coronavirus (SARS-CoV-2). Zudem lässt sich der Erfolg einzelner Maßnahmen nur schwerlich isoliert bemessen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Wirtschaftsgrundrechte gelegt, die insbesondere zu Beginn des Ausbruchsgeschehens sowohl in Österreich als auch in Deutschland erheblichen Einschränkungen ausgesetzt waren.
S. 159 - 172, Abhandlung
Das Charta-Erkenntnis des VfGH und die Beschlüsse Recht auf Vergessen I & II des BVerfG – Zwei Wege zur Grundrechtsvielfalt
Der Beitrag widmet sich neueren Entwicklungen im Bereich des Grundrechtsschutzes im Mehrebenensystem aus einer rechtsvergleichenden Perspektive. In seinen zwei Beschlüssen Recht auf Vergessen I und II zog das BVerfG in bestimmten Konstellationen die GRC erstmals als Prüfungsmaßstab heran. Der Beitrag stellt zunächst das GRC-Erkenntnis des VfGH sowie die Doppelbeschlüsse des BVerfG vor. Anschließend werden Parallelen und Divergenzen in der Judikatur der beiden Verfassungsgerichte herausgearbeitet. Dabei werden mit Blick auf Begründung und Umfang des Prüfungsmaßstabs Unterschiede erkennbar; die grundsätzliche Ausrichtung des Erkenntnisses und der Doppelbeschlüsse ist allerdings die gleiche.
Der Beitrag beschäftigt sich, ausgehend vom Erkenntnis VfGH 09.10.2019, E 1851/2019, zunächst mit der vom VfGH zu beantwortenden Frage, welchen Inhalt die Strafdrohungen des AdelsaufhebungsG und seiner Vollzugsanweisung heute (noch) haben. In der Folge wird die normative Ausgestaltung der Adelsaufhebung analysiert, insbesondere das Verbot der Führung aufgehobener Adelsbezeichnungen, Titel und Würden. Dieses Verbot ist Schranke der einfachen Gesetzgebung und von allen staatlichen Behörden im Rahmen der Vollziehung zu beachten, wirkt aber auch unmittelbar zwischen allen Staatsbürgern, worin seine Hauptstoßrichtung liegt. Schließlich wird die Frage nach der aktuellen Bedeutung der Adelsaufhebung gestellt, und der durch das AdelsaufhebungsG vermittelte Schutz vor Diskriminierung anhand eines Vergleiches mit der Rechtsprechung des VfGH zur sexuellen Orientierung gezeigt.
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