Dieser Beitrag diskutiert die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die österreichische Volkswirtschaft im Jahr 2020. Der Fokus der Diskussion liegt auf der Entwicklung der Wirtschaftsleistung, des Arbeitsmarktes, der verfügbaren Haushaltseinkommen und des Konsum- und Sparverhaltens in der Krise. Ökonomische Mechanismen, die diese Entwicklungen erklären können, werden beschrieben und ökonomische Besonderheiten der Pandemie werden aufgezeigt. Insbesondere wird argumentiert, dass staatliche Wirtschaftshilfen notwendig sind, um die volkswirtschaftlichen Kosten der Krise möglichst gering zu halten.
- ISSN Online: 1613-754X
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Inhalt der Ausgabe
Eine Auseinandersetzung mit juristischen und rechtsökonomischen Aspekten der Pandemie erfordert die Anwendung kommunikativer Methoden, mit denen die Gepflogenheiten fachlicher Verständigung über Recht und Wirtschaft in methodisch kontrollierter Weise kombiniert werden. Hervorgehoben werden die Bedeutung der Rule of Law, des – nicht anwendbaren – Staatsnotrechts, der weittragenden, einer Kompetenz-Kompetenz angenäherten Zuständigkeit des Bundes, des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als zentrale Maxime aller grundrechtlichen Bindungen, der „Legitimation des Verfahrens“ und der rechtsgestaltenden Kraft der Judikatur des VfGH.
S. 10 - 17, Forum
Das Kreditmoratorium nach dem 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – eine rechtsökonomische Skizze
Mit dem 2. COVID-19-JuBG hat der österreichische Gesetzgeber ein zehnmonatiges Kreditmoratorium für Kreditverbindlichkeiten von Verbrauchern und Kleinstunternehmern verfügt. Der Beitrag versucht zu skizzieren, welche ökonomischen Effekte von dieser gesetzlichen Maßnahme ausgehen.
S. 18 - 21, Forum
Grundfragen der Verteilung des Entgeltrisikos bei COVID-bedingten Ausfällen der Arbeitsleistung
Der Beitrag behandelt Grundfragen der Verteilung des Lohnrisikos bei pandemiebedingten Arbeitsausfällen sowie die dazu ergangenen gesetzlichen Spezialregelungen. Ferner werden auch Wesen der Kurzarbeit sowie deren Zusammenhang mit der Verteilung des vertraglichen Lohnrisikos erörtet.
Im nachfolgenden Beitrag wird eine der meistdiskutierten Frage des Zivilrechts in der COVID-19-Pandemie untersucht: Welche Auswirkung hat die Pandemie auf (gewerbliche) Bestandsverträge und die Höhe der Bestandszinsen? Analysiert wird die Funktions- und Wirkungsweise der §§ 1104, 1105 ABGB, die praktisch zentrale Frage der Methodik der Bezifferung einer Reduzierung sowie das nicht triviale Problem des Zusammenwirkens von staatlichen Förderungsleistungen und bestandsrechtlichem Leistungsstörungsrecht.
Abstract. Der Beitrag untersucht die Verhaltensanreize von Menschen im Umgang mit dem SARS-CoV-2 Virus aus Sicht der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger. Die politische Anreizstruktur lässt inhaltlich und zeitlich exzessive Regulierungsmaßnahmen erwarten. Aus Sicht der Rechtsökonomie bedarf es auch in diesem Zusammenhang strukturierter, faktenbasierter und vor allem zielorientierter Entscheidungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Regulierungsmaßnahmen nicht nur Nutzen (iS einer Vermeidung von Krankheitskosten) schaffen, sondern auch direkte und indirekte Kosten der Regulierung selbst generieren. Von daher ergibt sich die Empfehlung, nicht bloß eine der gegenläufigen Kostenkurven zu minimieren, sondern die Gesamtkosten derartiger Eingriffe. Lockdown-Maßnahmen lassen sich in diesem Licht nur schwer rechtfertigen.
Die Corona-Pandemie hat das österreichische Seuchenrecht (und seinen Vollzug) offenbar ziemlich unvorbereitet getroffen. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus führen zum Teil zu massiven Grundrechtseingriffen. Die Maßnahmen des Gesetz- und des Verordnungsgebers erweisen sich dabei zum Teil weder aus grundrechtsdogmatischer noch aus „handwerklicher“ Sicht als zufriedenstellend. Die „Grundrechte in der Krise“ wurden im Schrifttum bereits behandelt; in diesem Beitrag soll ein selektiver Blick auf das im BGBl und auf der Ministeriumshomepage Kundgemachte gelegt werden.
Vor Kurzem hat der Gesetzgeber auf eine bemerkenswerte Judikaturdivergenz zwischen VfGH und VwGH reagiert und klargestellt, dass die Abberufung von Kommissionsmitgliedern der Volksanwaltschaft nicht als Bescheid erfolgt, sondern ein Akt der Legislative ist. Daraus resultieren grundsätzliche Fragen des Rechtsschutzes an der Schnittstelle zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht.
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