Nach langer Diskussion und zahlreichen Initiativanträgen wurde im Juni dieses Jahres der Parteiantrag auf Normenkontrolle beschlossen. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über diesen, wobei auf problematische Aspekte, sowohl der diskutierten Initiativanträge als auch des letztlich beschlossenen Parteiantrags auf Normenkontrolle, insbesondere im Hinblick auf die einfachgesetzliche Ausgestaltung, eingegangen wird.
- ISSN Online: 1613-754X
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Inhalt der Ausgabe
Mit der Einführung der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit mit 1.1.2014 endet die Tätigkeit des Bundeskommunikationssenates. Der Beitrag will das vielfältige Betätigungsfeld des BKS – somit auch zukünftig des BVwG – überblicksweise beschreiben.
S. 294 - 310, Abhandlung
Europäische Rechtsbegriffe und österreichische Rechtssprache: Die Transformation von EU-Richtlinien in nationales Recht
Dieser Beitrag beschäftigt sich kritisch mit den legistischen Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien in Österreich und im Besonderen mit den Vorgaben des EU-Addendums zu den Legistischen Richtlinien des Bundes betreffend die „Übersetzung“ europäischer Rechtsbegriffe in die österreichische Rechtssprache. Die Überlegungen werden hierbei von der Frage nach dem Beitrag dieser Vorgaben an die Legistik zur Klarheit und Verständlichkeit von Normtexten angeleitet.
S. 311 - 321, Abhandlung
Die religiös motivierte Beschneidung des Knaben und das Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung
Im Sommer 2012 entschied das deutsche LG Köln, dass die religiös motivierte Beschneidung von Knaben den Tatbestand der Körperverletzung erfülle und nicht durch das Grundrecht der Eltern auf Religionsfreiheit und auf Pflege sowie Erziehung des Kindes gerechtfertigt werden könne. Die Entscheidung des LG Köln löste in Deutschland eine heftige und emotionale Debatte aus, die auch Österreich erfasste. Gegenständlicher Aufsatz stellt sowohl das Urteil des LG Köln als auch die in Deutschland und in Österreich hierzu publizierte Literatur dar und prüft an Hand der österreichischen Rechtslage, inwieweit die religiös motivierte Beschneidung eines Knaben durch das Recht auf Religionsfreiheit gerechtfertigt sein kann.
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