Zum Hauptinhalt springen
JRP

Heft 4, Dezember 2017, Band 25

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-754X

60,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Inhalt der Ausgabe

S. 201 - 205, Forum

Martin Hiesel

Von inneren Freiheiten, subjektiven Wahrnehmungen und objektiven Fakten

Im Gefolge der Entscheidung des VfGH zur Bundespräsidentenstichwahl 2016 hat die Diskussion über die Einführung einer „dissenting opinion“ am VfGH wieder an Aktualität gewonnen. In Anknüpfung an eine Rede des VfGH-Präsidenten versucht der vorliegende Beitrag Überlegungen anzustellen, die in der bisherigen Diskussion vernachlässigt worden sind.

S. 206 - 213, Abhandlung

Gerhart Holzinger

Was kann das Recht bei der Herstellung des (Rechts-)Friedens leisten?

Die Rechtsgespräche im Rahmen des Europäischen Forums Alpbach 2017 widmeten sich – in Anknüpfung an das Generalthema des Forums: „Konflikt und Kooperation“ – der Frage, „wem das Recht dient“. Der Beitrag denkt in grundsätzlicher Weise über diese Frage nach, konkretisiert sie in der Friedensfunktion des Rechts und erläutert diese am Beispiel der Verfassungsgerichtsbarkeit.

S. 214 - 239, Abhandlung

Alexander Balthasar

Internationaler Schutz im Wandel - vom II. Weltkrieg über den Ost-West-Konflikt zum Nord-Süd-Konflikt

Das gegenwärtige menschenrechtliche Instrumentarium des „Internationalen Schutzes“ stellt im Grundsatz eine Reaktion auf die Gräuel des II. Weltkrieges dar, sein Vollausbau fällt jedoch in die Zeit des nachfolgenden Ost-West-Konfliktes. Die – in den Kontext des Nord-Süd-Konflikts einzuordnende – Migrationskrise des Sommers 2015 hat nun manche in den letzten Jahrzehnten entwickelte menschenrechtliche Gewissheit erheblich erschüttert. Ein selbst fundamentaler Wandel der Rechtsüberzeugung, und, dieser nachfolgend, der Rechtssetzung, auch und gerade als Folge geänderter Umstände oder Interessen, ist jedoch zwar im Rahmen des positiven Rechts nichts Ungewöhnliches, im Bereich der – eigentlich unwandelbaren – Menschenrechte aber ohne Aufgabe von deren Status kaum akzeptabel. Der nachfolgende Beitrag sucht einen Ausweg aus diesem Dilemma.

S. 240 - 251, Abhandlung

Eva Maria Maier

Eigentumsfreiheit und Tierschutz versus Jagd? Die Debatte um Jagdfreistellungen aus ethischen Gründen

Der Beitrag behandelt die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in das Eigentumsrecht an Grundstücken durch das jagdrechtliche System der Zwangsbejagung, wie sie durch aktuelle Anträge auf „Jagdfreistellung“ in Frage gestellt wird. Als Ausgangspunkt dient ein Judikat des VfGH zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von §§ 15 Abs 2-3 K-JG.

In die Abwägung mit etwaigen öffentlichen Interessen ist ein weiter, nicht bloß an sachenrechtlichen bzw ökonomischen Kriterien orientierter, Eigentumsbegriff im Lichte der Judikatur des EGMR einzubeziehen. Für die Klärung der systematischen Grundlagen der Eigentumsfreiheit wird darüber hinaus auf die Entwicklung des Eigentumsbegriffs in der Rechtsphilosophie der Aufklärung rekurriert, wonach dieser maßgeblich als Basis moralisch-politischer Selbstbestimmung verstanden werden muss.

Demgegenüber wird die gegenwärtige Form der Jagd von ihren historischen Wurzeln her als traditionsgeprägte kulturelle Praxis begriffen, die keineswegs primär ökologische Ziele verfolgt, sondern allgemeine Artenschutz- und Tierschutzstandards spezifisch „jagdlichen“ Interessen unterordnet. Konkrete jagdliche Praktiken bzw Wirkungen, wie Fütterungshege, Vertreibungs- und Beunruhigungseffekte durch den Jagddruck, Dezimierung von Prädatoren ua, entlarven vielmehr deren systemische Beteiligung an den geltend gemachten ökologischen Herausforderungen, wie Rotwildüberpopulationen und Wildverbiss. Die Jagd erscheint insgesamt auf eine bestimmte Konstruktion von „Natur“ bezogen, die von vornherein von jagdlichen Nutzungsfunktionen entscheidend mitgeprägt wird. Diese Faktoren sind geeignet, die ökologische Unentbehrlichkeit der Jagd sowie das darin geltend gemachte öffentliche Interesse zu relativieren. Spezifisch tierethische Bedenken richten sich in der Folge vor allem gegen die darin zur Geltung kommende Instrumentalisierung von Wildtieren durch das Töten „zum Vergnügen“ – als vorwiegend private Hobby- und Freizeitaktivität – aber auch gegen den Ausschluss von dem Jagdrecht unterworfenen Tieren von allen tierschutzrechtlichen Standards.

Vor diesem Hintergrund wird die aktuelle Form der Zwangsbejagung als unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht begriffen, wenn diese den ethischen Überzeugungen des Eigentümers fundamental widerspricht.

S. 252 - 263, Abhandlung

Verena Kirchmair

Verstößt das Forschungsverbot an menschlichen Embryonen in vitro gegen die Wissenschaftsfreiheit?

Das Forschungsverbot des § 9 FMedG sieht eine umfassende Verwendungsbeschränkung für „entwicklungsfähige Zellen“ vor und untersagt die Forschung an menschlichen Embryonen in vitro. Damit greift die Bestimmung intentional in das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit des Art 17 StGG ein. Ein intentionaler Eingriff in Art 17 StGG ist dem Gesetzgeber zwar verwehrt, jedoch kann die Wissenschaftsfreiheit besonders durch entgegenstehende Grundrechte und andere verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte begrenzt sein. Der menschliche Embryo in vitro wird vom Schutzbereich der in Frage kommenden Grundrechte Art 2, Art 3 und Art 8 EMRK sowie Art 2 und Art 3 Abs 2 GRC aber nicht erfasst, weshalb verfassungsimmanente Schranken der Forschungsfreiheit auf dem Gebiet der Embryonenforschung nicht ersichtlich sind. Das absolute Verbot des § 9 FMedG steht unter dem Verdacht der Verfassungswidrigkeit.

S. 264 - 275, Abhandlung

Annette Lichtmannegger / Michael Lang

Die Einrichtung und die Auflassung von Studien

Die Einrichtung eines Studiums erfordert neben der Erlassung eines Curriculums weitere Rechtsakte. Gleiches gilt für die Auflassung eines Studiums. Welche Universitätsorgane neben Senat und seiner Kommission für Studienangelegenheiten involviert sind, welche Rechtsakte erforderlich sind, und in welchem Verhältnis diese zueinander stehen, untersucht dieser Beitrag. Dabei wird auch der Zusammenhang zu Satzung, Entwicklungsplan und Leistungsvereinbarung dargestellt. Für den Fall, dass das Zusammenwirken der universitären Organe nicht reibungslos funktioniert, erörtert der Beitrag Lösungsmöglichkeiten.

S. 278 - 279, Dokumentation Europa

Michael Erhart

Dokumentation Europa

S. 280 - 280, Dokumentation Österreich

Günther Schefbeck

Dokumentation Österreich

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!