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Heft 2, Juli 2014, Band 22

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Inhalt der Ausgabe

  • Die Novelle der „Public Sector Information“-Richtlinie (PSI-Richtlinie).

    S. 77 - 84, Forum

    Christine Hartl

    Das gesellschaftliche Interesse an öffentlichen Informationen nimmt laufend zu. Auch für die Wirtschaft werden öffentliche Daten als Produktionsfaktor für neue Geschäftsmodelle immer wichtiger. Um den technologischen Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) novelliert, was innerstaatlich eine Novelle des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) und der neun Landesinformationsgesetze zur Folge haben wird. Damit zusammen hängt die geplante Abschaffung der Amtsverschwiegenheit (Art 20 Abs 3 B-VG), womit freier Zugang zu öffentlichen Informationen und – in Umsetzung der geänderten PSI-Richtlinie – ein Recht auf deren Weiterverwendung einher gehen werden. Der folgende Beitrag zeigt diesen Zusammenhang auf und beleuchtet im Detail die Neuerungen durch die geänderte PSI-Richtlinie im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.

  • Schmerzengeld in Österreich: Eine quantitative Betrachtung

    S. 85 - 89, Forum

    Andrea M. Leiter-Scheiring / Hannes Winner / Magdalena Flatscher-Thöni

    Der vorliegende Beitrag präsentiert eine quantitative Analyse von gerichtlichen Schmerzengeldzusprüchen in Österreich und schafft damit einen quantifizier- und vergleichbaren Überblick über die Spruchpraxis der Österreichischen Oberlandesgerichte. In einem ersten Schritt erfolgt ein Überblick der durchschnittlichen Schmerzengeldzahlungen, aufgeteilt nach Oberlandesgerichten und exemplarisch herausgegriffenen Verletzungsgruppen. Diese Werte werden im Anschluss deutschen Schmerzengeldzusprüchen gegenübergestellt. Im zweiten Schritt wird der Frage nachgegangen, welche persönlichen und verletzungsspezifischen Charakteristika aus empirischer Sicht für die konkrete Höhe des Schmerzengeldes verantwortlich sind.

  • Verfahrensökonomie und Effektivität des Rechtsschutzsystems

    S. 90 - 101, Abhandlung

    Harald Eberhard

    Die Vorgaben der Verfahrensökonomie und der Effektivität des Rechtsschutzsystems sind Geschwister mit gleichen Grundideen, die allerdings an verschiedenen Stellen des Gesamtsystems des Rechtsstaates und der Grundrechte ansetzen und insoweit auch durchaus unterschiedliche Stoßrichtungen besitzen können. Das Erfordernis der Effektivität des Rechtsschutzsystems ist heute kein ausschließlich objektives rechtsstaatliches Gebot mehr, sondern in seinem Kern zugleich auch eine grundrechtliche Vorgabe, die dem Gesetzgeber sowie der Vollziehung Abwägungspflichten auferlegt. Das Gebot der Verfahrensökonomie stellt sich als Gemengelage unterschiedlicher objektivrechtlicher Gebote an das Verfahren dar und lässt einen relativ großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, der dabei das Verfahren jeweils in den Dienst und Kontext unterschiedlicher materieller Bestimmungen stellen darf. Es bestehen in vieler Hinsicht Schnittstellenbereiche, bei denen sich beide Vorgaben nebeneinander manifestieren.

  • Bankenaufsicht durch die EZB – ein primärrechtlicher Grenzgang

    S. 102 - 111, Abhandlung

    Reinhard Klaushofer

    Die Bankenaufsicht erfährt seit einigen Jahren starke Umwälzungen. Besonders der institutionelle Bereich der Bankenaufsicht hat seit 2010 grundlegende Veränderungen erfahren. Kurzum kann man diese als Europäisierung der Bankenaufsicht bezeichnen, weil zusehends Zuständigkeiten von der nationalen auf die europäische Ebene verlagert werden. Eine jüngste Entwicklung stellt die Aufsicht durch die Europäische Zentralbank dar, die ihre neuen Tätigkeiten im Laufe dieses Jahres aufnehmen wird. Dieses Handlungsfeld steht im Spannungsverhältnis zur geldpolitischen Verantwortung der EZB, die sie nach Maßgabe des Primärrechts vorrangig wahrzunehmen hat. Daraus resultieren zahlreiche Problemstellungen, die erhebliche primärrechtliche Bedenken aufkommen lassen, denen der Beitrag nachgeht.

  • Soft Law im europäischen Wirtschaftsrecht – unionsverfassungsrechtliche Grundfragen

    S. 112 - 122, Abhandlung

    Thomas Müller

    Das Soft Law ist ein mittlerweile ebenso zentrales wie umstrittenes Steuerungsinstrument im europäischen Verwaltungsverbund. Die vorliegende Abhandlung soll das administrative, von der Europäischen Kommission geschaffene Soft Law in der Unionsverfassung verorten, die wesentlichen primärrechtlichen Grundfragen (Zuständigkeit, Grenzen, Rechtsschutz) ausarbeiten und soweit möglich beantworten.

  • Organisationsrechtliche Fragestellungen bei der Obduktion im Zusammenhang mit der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht

    S. 123 - 137, Abhandlung

    Thomas Riesz

    Trotz sinkender Zahl von Obduktionen (nur mehr rund jeder sechste Verstorbene wird einer entsprechenden Untersuchung unterworfen), werden in Österreich jährlich mehr als 13.300 Obduktionen vorgenommen. Mit der Vornahme der Leichenöffnung stellen sich für den Arzt/Pathologen Fragen der Verschwiegenheitspflicht bzw der Zulässigkeit ihrer Durchbrechung, insb wenn es darum geht zu klären, ob, wem und wann er das Ergebnis seiner Untersuchung preisgeben darf. Ziel des Beitrages ist es zu veranschaulichen, welchem Konglomerat an Verschwiegenheitstatbeständen der Arzt unterliegt, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Formen der Obduktion. Dabei ist aufzuzeigen, dass dem Rechtsanwender dafür umfassende Sachkenntnis bzw zT auch archivarischer Fleiß abverlangt wird.

  • Hans R. Klecatsky / René Marcic† / Herbert Schambeck (Hrsg): Die Wiener rechtstheoretische Schule – Schriften von Hans Kelsen, Adolf Merkl, Alfred Verdross.

    S. 138 - 138, Rezension und Bericht

    Heinz Peter Rill
  • Dokumentation Europa

    S. 139 - 140, Dokumentation Europa

    Michael Erhart
  • Dokumentation Österreich

    S. 141 - 144, Dokumentation Österreich

    Günther Schefbeck

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