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JRP

Heft 2, Juli 2021, Band 29

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-754X

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Inhalt der Ausgabe

S. 79 - 92, Forum

Dominik Prankl

Der Zweck des Pflichtteils

Dieser Beitrag untersucht die traditionell für und gegen das Pflichtteilsrecht ins Treffen geführten Argumente auf ihre inhaltliche Überzeugungskraft. Er führt zum Ergebnis, dass der zentrale Zweck, der dem Pflichtteilsrecht historisch zugedacht wurde, nicht obsolet geworden ist, und dass das Pflichtteilsrecht überdies eine bedeutsame emanzipatorische Wirkung entfaltet. Der Gesetzgeber hat deshalb gut daran getan, gröbere Änderungen des Pflichtteilsrechts anlässlich des ErbRÄG 2015 zu unterlassen.

S. 93 - 110, Abhandlung

Walter Obwexer

Eckpunkte des neuen Migrations- und Asylpakets

Das von der Kommission im September 2020 vorgelegte neue Paket für Migration und Asyl baut auf den bereits im Juli 2016 unterbreiteten Vorschlägen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf und soll diese in einen umfassenderen Ansatz integrieren. Auf diese Weise sollen die bestehenden Konfliktlinien zwischen den Mitgliedstaaten überwunden und eine Einigung über das Gesamtpaket ermöglicht werden. Die südlichen Mitgliedstaaten wollen nämlich als Erstankunftsstaaten für Schutzsuchende eine rasche Verteilung der irregulär ankommenden Personen, die primären Zielstaaten der Zuwanderung eine Reduktion des Zustroms von Schutzsuchenden (unter Verweis auf die überproportionalen Anteile an allen Anträgen auf internationalen Schutz seit 2015) und manche Mitgliedstaaten lehnen eine verpflichtende Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der Union kategorisch ab. Das neue Paket beinhaltet daher zahlreiche Vorschläge zur Änderung und Ergänzung des geltenden Systems, bringt aber keinen Paradigmenwechsel. Ob dies ausreichen wird, um die divergierenden Interessen zu überwinden und die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erforderliche Mehrheit im Rat zu erreichen, werden die kommenden Monate zeigen. Fest steht jedenfalls, dass eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems angesichts der nach wie vor anhaltenden Migrationsbewegungen Richtung Europa unbedingt erforderlich ist. Die Reform wird daher zu einer Bewährungsprobe für die Union.

S. 111 - 121, Abhandlung

Luka Samonig

Die Rechtsprechung des VfGH zu Informationsersuchen von Untersuchungsausschüssen

Die Ermächtigung der parlamentarischen Minderheit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen führt in der politischen Praxis zu Problemen bei der Informationsbeschaffung: Nach Art 53 Abs 3 B-VG können Untersuchungsausschüsse bestimmte Organe der Exekutive um die Vorlage von Akten und Unterlagen ersuchen. Allerdings hat die – von der parlamentarischen Mehrheit gestützte – Exekutive oftmals kein Interesse an der Übermittlung solcher Informationen. Art 138b Abs 1 Z 4 B-VG macht Informationsersuchen von Untersuchungsausschüssen vor dem VfGH justiziabel; dieser entscheidet über Meinungsverschiedenheiten zwischen interessierten Untersuchungsausschüssen und informationspflichtigen Organen. Der vorliegende Beitrag wirft einen Blick auf die einschlägige Rechtsprechung seit der Untersuchungsausschuss-Reform im Jahr 2015 und setzt sich mit den Problemfeldern auseinander, die für dieses Organstreitverfahren von besonderer Bedeutung sind.

S. 122 - 134, Abhandlung

Niklas Sonntag

Das Beichtgeheimnis im Kontext gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten und Verfassungsrecht

Beichtgeheimnis und geistliche Amtsverschwiegenheit sind kirchenrechtliche Gebote, zu deren Berücksichtigung die staatliche Rechtsordnung auf Grund verfassungsrechtlicher Vorgaben sowie zum Teil auch völkerrechtlicher Verpflichtungen angehalten ist. Um nicht zuletzt auch mögliche Gewissenskonflikte für den Einzelnen zu vermeiden, gibt es prozessrechtliche Regelungen in Form von Vernehmungsverboten Geistlicher sowie Ausnahmebestimmungen im Strafrecht. Die Thematik bewegt sich dabei im Spannungsfeld von geistlichem und weltlichem Recht, dem ein Betroffener jeweils in gleicher Weise verpflichtet ist. Der Beitrag gibt einen Überblick der einschlägigen Rechtslage, insbesondere im Kontext vergleichbarer Verschwiegenheitspflichten ausgewählter Berufsgruppen und des grundrechtlichen Rahmens, ebenso sollen mögliche Reformoptionen untersucht werden.

S. 137 - 138, Dokumentation Europa

Michael Erhart

Dokumentation Europa

S. 139 - 142, Dokumentation Österreich

Günther Schefbeck

Dokumentation Österreich

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