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Heft 2, Juni 2020, Band 28

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Inhalt der Ausgabe

  • Von der Kooperation zur Konfrontation: Das PSPP-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020

    S. 65 - 72, Forum

    Stefan Storr

    Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. Mai 2020 zum PSPP-Programm der EZB festgestellt, dass die EZB mit den diesem Programm zugrundeliegenden Beschlüssen ultra-vires gehandelt hat. Auch das Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2018 in der Rs Weiss überschreite offenkundig das ihm in Art 19 Abs 1 Satz 2 EUV erteilte Mandat, weshalb auch dieses einen Ultra-vires-Akt darstelle. Diesen Rechtsakten komme insoweit keine Bindungswirkung in Deutschland zu. Der Beitrag gibt einen ersten Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

  • 17. Mai bis 3. Juni 2019

    S. 73 - 84, Forum

    Georg Frölichsthal

    Die zweieinhalb Wochen nach der Veröffentlichung des sogenannten „Ibiza-Videos“ am 17. Mai 2019 sind sehr vielen politisch Interessierten in lebhafter Erinnerung. In dieser äußerst komplexen Situation kulminierten unterschiedlichste und interdependente Aspekte wie verfassungsrechtliche Fragen, politisches Handeln und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei wurde Welans These bewiesen, dass die politischen Gestaltungsmöglichkeiten des Bundespräsidenten in dem Moment wachsen, in dem die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat unklar sind. Die folgende Untersuchung zeigt, wie Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit diesen Möglichkeiten umgegangen ist.

  • Bundesminister wider Willen des Bundespräsidenten

    S. 85 - 94, Forum

    Martin Kind

    Die politische Zusammensetzung der Bundesregierung ist verfassungsrechtlich offen. Bei der Bestellung der Bundesminister ist der Bundespräsident rechtlich insofern gebunden, als er niemanden ernennen kann, der nicht vom Bundeskanzler vorgeschlagen wurde. Einzige formelle Voraussetzung für die Ernennung zum Mitglied der Bundesregierung ist das passive Wahlrecht zum Nationalrat. Der vorliegende Beitrag analysiert die Frage, ob der Bundespräsident auch frei ist, die Ernennung eines vom Bundeskanzler vorgeschlagenen Kandidaten abzulehnen.

  • Public Open Space – der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Plattform

    S. 95 - 100, Forum

    Barbara Thomaß

    Der Beitrag diskutiert den Vorschlag eines public open space, eines gemeinwohlorientierten öffentlichen Raumes im Digitalen, der eine Alternative für die vermachtete Kommunikationsstruktur bieten könnte, welche durch die großen US-amerikanischen Digitalkonzerne geschaffen worden ist. Dazu skizziert er, wie sich der Nachrichtenkonsum durch die social media verändert und welche Bedeutung die Plattformökonomie erlangt hat. Als starker Akteur für die Schaffung eines public open space wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk betrachtet, der mit öffentlicher Finanzierung, einem öffentlichen Mandat und einer öffentlichen Kontrolle wesentliche Voraussetzungen mitbringt. Es werden verschiedene Initiativen und Aktivitäten vorgestellt, die die Schaffung eines public open space zum Ziel haben.

  • Internet und Kommunikationsfreiheiten im Licht der EMRK

    S. 101 - 107, Abhandlung

    Katharina Pabel

    Die verschiedenen Formen der Internet-Kommunikation werden von den Grundrechten auf Meinungsfreiheit und auf Korrespondenz geschützt. Das Internet bietet außerdem neue Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Informationsfreiheit. Die besonderen Gefährdungen anderer Schutzgüter, die durch die Kommunikation im Internet auftreten, können im Rahmen der geltenden Grundrechte bewältigt werden. Dazu zählt etwa der Persönlichkeitsschutz oder das Vorgehen gegen Desinformationen. Ein neues Grundrecht, etwa eine „Internetfreiheit“, ist für den untersuchten Bereich nicht notwendig.

  • Lobbying für alle? Fallstudie zu partizipativer Demokratie am Beispiel Wohnrechtskonvent

    S. 108 - 119, Abhandlung

    Tamara Ehs

    Im April 2019 startete der Wohnrechtskonvent, eine Bürgerbeteiligungsinitiative des Vereins Forum Wohn-Bau-Politik mit dem Ziel, dem österreichischen Gesetzgeber ein Weißbuch für ein neues Wohnrecht vorzulegen. Nach Jahrzehnten der Reformblockade sollte ein partizipativ-deliberativer On- und Offline-Prozess, in dem Expert*innen gemeinsam mit Bürger*innen arbeiten, den Durchbruch für ein zusammenfassendes zeitgemäßes Bundeswohnrechtsgesetz bringen. Die Fallstudie analysiert das Prozessdesign, diskutiert dessen Anbindung ans Parlament und erörtert in einem internationalen Vergleich aktuelle sowie künftig mögliche partizipative Politikgestaltung in Österreich.

  • Das Nächtigungsverbot der Stadt Innsbruck – Eine verfassungsrechtliche Analyse zu VfGH 23.09.2019, E 3480/2019

    S. 120 - 128, Abhandlung

    Daniel Wachter

    „Heiß umfehdet, wild umstritten“ – die Innsbrucker Nächtigungsverbotsverordnung bietet seit ihrem Inkrafttreten in mehrerlei Hinsicht rechtliche und gesellschaftspolitische Spannungsverhältnisse. Der folgende Beitrag widmet sich insbesondere ersterem Problemfeld. Dabei lässt die Entscheidung des VfGH vom 23. September 2019, E 3480/2019 prima vista vermuten, dass die Verordnung keine (erwähnenswerten) rechtlichen Problemstellungen aufweist. Dass dem nicht so ist, sollen die nachstehenden Ausführungen aufzeigen.

  • Dokumentation Europa

    S. 129 - 131, Dokumentation Europa

    Michael Erhart
  • Dokumentation Österreich

    S. 132 - 133, Dokumentation Österreich

    Günther Schefbeck

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