Internet und Kommunikationsfreiheiten im Licht der EMRK
- Originalsprache: Deutsch
- JRPBand 28
- Abhandlung, 4332 Wörter
- Seiten 101 -107
- https://doi.org/10.33196/jrp202002010101
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Die verschiedenen Formen der Internet-Kommunikation werden von den Grundrechten auf Meinungsfreiheit und auf Korrespondenz geschützt. Das Internet bietet außerdem neue Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Informationsfreiheit. Die besonderen Gefährdungen anderer Schutzgüter, die durch die Kommunikation im Internet auftreten, können im Rahmen der geltenden Grundrechte bewältigt werden. Dazu zählt etwa der Persönlichkeitsschutz oder das Vorgehen gegen Desinformationen. Ein neues Grundrecht, etwa eine „Internetfreiheit“, ist für den untersuchten Bereich nicht notwendig.
- Pabel, Katharina
- Art 11 GRC
- Meinungsfreiheit
- Kommunikationsfreiheit
- Informationsfreiheit, Internetfreiheit
- Art 10 EMRK
- fake news
- Art 8 EMRK
- Persönlichkeitsrechte
- Pressefreiheit
- Rechtstheorie, -geschichte
- Internetsperre
- JRP 2020, 101
- Art 7 GRC