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Kind, Martin

Bundesminister wider Willen des Bundespräsidenten

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Die politische Zusammensetzung der Bundesregierung ist verfassungsrechtlich offen. Bei der Bestellung der Bundesminister ist der Bundespräsident rechtlich insofern gebunden, als er niemanden ernennen kann, der nicht vom Bundeskanzler vorgeschlagen wurde. Einzige formelle Voraussetzung für die Ernennung zum Mitglied der Bundesregierung ist das passive Wahlrecht zum Nationalrat. Der vorliegende Beitrag analysiert die Frage, ob der Bundespräsident auch frei ist, die Ernennung eines vom Bundeskanzler vorgeschlagenen Kandidaten abzulehnen.

  • Kind, Martin
  • Art 1 B-VG
  • Ernennungspflicht
  • Bundesminister
  • JRP 2020, 85
  • Art 70 B-VG
  • Bundeskanzler
  • Ablehnungsrecht
  • Bundespräsident
  • Rechtstheorie, -geschichte

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