Nach einem Problemaufriss skizziert der Beitrag die Lösungsvorschläge der EU-Kommission (Empfehlung zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung) und geht der Frage nach, inwieweit bestehende nationale Instrumente geeignet sind, um dem Problem wirksam zu begegnen.
- ISSN Online: 1613-754X
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Inhalt der Ausgabe
S. 419 - 423, Forum
SLAPPs: Bedrohung der Freien Berichterstattung durch Einschüchterungsklagen
Public watchdogs wie Journalist:Innen und Aktivist:Innen haben in einem funktionierendem Rechtsstaat eine zentrale Bedeutung. Umso wichtiger ist es, die zunehmende Gefahr der SLAPP-Klagen (strategic lawsuits against public participaton) breit zu diskutieren. Die Diskussion auf EU-Ebene ist jedenfalls zu begrüßen. Der Beitrag liefert einen Einblick in die anwaltliche Praxis und zeigt, dass auch die erfolgreiche Abwehr von SLAPP-Klagen eine enorme Belastung für die Betroffenen darstellen kann. Ohne fachkundige Unterstützung, öffentliche Debatte und Spendenaufrufe, können SLAPP-Klagen den wirtschaftlichen Ruin kritischer Medien und zivilgesellschaftlicher Organisationen bedeuten.
S. 430 - 438, Forum
Time to SLAPP-Back: Der Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Einschüchterungsklagen und seine Konsequenzen für das österreichische Zivil(prozess)recht
Der Beitrag analysiert den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zum Schutz vor „strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung“. Darüber hinaus unterbreitet er eigenständige Vorschläge, um das österreichische Prozessrecht gegen Einschüchterungsklagen zu wappnen.
Bei (möglicherweise) „strategischen Klagen“ gegen Journalist:innen und andere „public watchdogs“ (SLAPPs) sind im Regelfall vor allem drei Grundrechte berührt: das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Freiheit der Meinungsäußerung. Den Staat treffen Handlungspflichten, um den Schutz vor SLAPP-Klagen zu gewährleisten; der RL-Vorschlag trägt dazu wenig bei.
Der Beitrag legt den Fokus auf ausgewählte Problemstellungen, welche sich für die Landesverwaltung in der Zusammenarbeit mit dem Bund im Bereich der Pandemiebekämpfung ergeben (haben) und die sich im Vollzug des Seuchen- und Epidemierechts als besonders fordernd herausstellen bzw bislang herausgestellt haben. Als Ergebnis soll ein kurzer Befund über die Qualität und den Optimierungsbedarf der Kooperation und Koordination zwischen Bund und Ländern im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung erfolgen.
S. 460 - 465, Abhandlung
Intertemporale und intergenerationelle Grundrechtswirkungen – Am Beispiel des Klimaschutzrechts
Den Grundrechten der österreichischen Bundesverfassung lässt sich zwar kein generelles Gebot einer „intertemporalen Freiheitssicherung“ entnehmen, jedoch weisen einzelne Grundrechte intertemporale und intergenerationelle Elemente auf, die insb im Klimaschutzrecht zu beachten sind. Angesichts der spezifischen Bedrohungen durch den Klimawandel bedarf außerdem die grundrechtliche Schutzpflichtendogmatik einer Weiterentwicklung.
S. 466 - 474, Abhandlung
Genehmigung, Verteilung, Auftrag: Zur Leistungsfähigkeit der Dienstleistungskonzession als Steuerungsinstrument
Die Dienstleistungskonzession kann als Musterbeispiel dafür gelten, wie eine im nationalen Verwaltungsrecht eher ins Hintertreffen geratene Figur unionsrechtlich neu gepolt wird und im Sog eines erweiterten vergaberechtlichen Regelungszugriffs grundsätzliche instrumentelle und rechtsdogmatische Neuverortungen erforderlich macht. Der Beitrag unterscheidet drei Typen von Dienstleistungskonzessionen – Beauftragungskonzession, Verteilungskonzession, Genehmigungskonzession – und spricht sich für eine dogmatische Modellbildung unter verstärkter Bedachtnahme auf die Voraussetzungen, Wirkungsweisen und Interdependenzen von vergaberechtlicher und (wirtschafts-)verwaltungsrechtlich-sachbezogener Regelungslogik aus.
Um die richterliche Unabhängigkeit kommt man als Studierender nicht herum. Es soll daher zunächst geklärt werden, wie man im Hörsaal dieses rechtliche Phänomen fassbar machen kann. Mit dem Hinweis auf den Rechtsstaat ist es nicht getan, die demokratische Herausforderung muss ebenso angesprochen werden. Im Anschluss wird skizziert, was die richterliche Unabhängigkeit konkret schützt und wie man konkrete Problemstellungen in den Griff bekommen könnte.
S. 483 - 490, Abhandlung
Der Schutz der Persönlichkeit im digitalisierten Verwaltungsverfahren. Zugleich ein Versuch einer Kontextualisierung
Die Digitalisierung ist ein globaler Prozess, der das Potential hat, die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Ordnung grundlegend zu verändern. Damit weist sie bemerkenswerte Parallelen zur Industrialisierung auf. Wie nicht zuletzt die historische Erfahrung zeigt, birgt die Entwicklung sowohl Chancen als auch Risiken, insbesondere für den demokratischen Rechtsstaat und das Verwaltungsverfahren. Den sich daraus ergebenden Gefahren für den Schutz der Persönlichkeit des einzelnen Menschen respektive der Menschenwürde wird im Beitrag nachgespürt und der eine oder andere rechtspolitische Vorschlag gemacht.
S. 491 - 501, Abhandlung
European Standards of Judicial Governance: From Soft Law Standards to Hard Law
This article aims to describe the effect of the ever-expanding case-law of ECtHR and the CJEU on domestic judicial design and its connection to judicial independence. The right to a fair trial and the right to effective remedy, which are fundamental parts of both legal order, has been interpreted in recent times as a yardstick to evaluate the national judicial system, which also leads to an empowerment of the judges and enforcement of soft law standards. These new instruments were established especially to protect judges in illiberal or transitional democracies but they seem to be more and more relevant for established democracies as well.
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