Gegenstand der folgenden Erörterungen ist, ob Bewerber um eine öffentlichrechtliche Planstelle ein subjektives Recht auf Aufnahme und damit einhergehend Parteistellung und Rechtsschutz im diesbezüglichen Verfahren haben bzw aus verfassungsrechtlichen Gründen haben müssen.
- ISSN Online: 1613-754X
60,00 €
inkl MwSt
Inhalt der Ausgabe
S. 102 - 110, Forum
Zum Rechtsanspruch auf Aufnahme (Ernennung oder Bestellung) in den öffentlichen Dienst
Die Rahmenbedingungen und Vorgaben für das Rechtsetzungsverfahren auf Landesebene haben sich in den vergangenen Jahren in zahlreichen Punkten wesentlich geändert; der Beitrag enthält auch konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung.
Die Ereignisse des Jahres 1989 haben die politische Landschaft Europas entscheidend verändert. Das Ende der DDR und der Zerfall der Sowjetunion haben in den mittel- und osteuropäischen Staaten Transformationsprozesse ausgelöst, die zu demokratischen Systemen und marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnungen führten. Viele dieser Staaten sind in der Zwischenzeit Mitglieder der Europäischen Union geworden. 30 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer sind viele Fragen offen, die im Besonderen neue Trennwände zwischen dem Westen und dem Osten Europas betreffen. In diesem Zusammenhang wird die Rolle der Europäischen Union wesentlich sein. Diese befindet sich derzeit eher in einem Stadium des Stillstandes. Ihre Dynamik wird die Zukunft Europas prägen.
S. 141 - 150, Forum
Die Geschichte Österreichs im Brennglas der letzten acht Jahrzehnte
Ausgehend von der Biographie Peter Doralts skizziert der Artikel die politischen, ökonomischen und kulturellen Rahmenbedingungen der Jahrzehnte der Zweiten Republik. Der Bogen wird dabei von der Nachkriegszeit und der Phase des Wirtschaftsaufschwungs, quer über politische Kontinuitätslinien und Brüche von beinahe acht Jahrzehnten, bis hin zur europäischen Einigung und den Herausforderungen der Gegenwart gespannt. In der historischen Längsschnittperspektive werden die nachhaltigen und großen Veränderungsprozesse deutlich, die den Rahmen für ein der Wissenschaft gewidmetes Leben bilden.
S. 151 - 160, Abhandlung
Der Kanzleramtsminister im Rahmen der Haushaltsführung des Bundes
Das BHG 2013 erklärt die Bundesminister, soweit sie mit der Leitung eines Bundesministeriums betraut sind, zu haushaltsleitenden Organen (HHLO). Die Frage, ob dem Kanzleramtsminister – neben dem Bundeskanzler – die Funktion eines HHLO im BKA zukommt, muss unter Rückgriff auf systematische Zusammenhänge in Bezug auf die verfassungs- und einfachgesetzliche Behördenorganisation des Bundes im Zusammenhalt mit haushaltsrechtlichen Erwägungen beantwortet werden: Neben dem Bundeskanzler ist der Kanzleramtsminister oberstes Organ iS der Art 19 und 20 B-VG. Die ihm hiernach zukommenden Vollzugskompetenzen müssen mit seinen Zuständigkeiten iR der Haushaltsführung im Einklang stehen. Daher erfordert der haushaltsverfassungsrechtliche Transparenzgrundsatz (Art 51 Abs 8 B-VG), dass die Eigenständigkeit des Kanzleramtsministers insb bei der Budgetgliederung, den haushaltsrechtlichen Mitwirkungs- und Berichtspflichten sowie Sanktionsvorschriften und bei der finanziellen Kontrolle durch Rechnungshof und Nationalrat berücksichtigt wird.
S. 161 - 167, Abhandlung
Entsprechen Volksanwaltschaft und Landesvolksanwälte internationalen Standards?
Die Venedig-Kommission ist eine Einrichtung des Europarates, die durch die Verabschiedung von Berichten und Stellungnahmen wichtige Impulse für Standards der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weltweit gesetzt hat. Mit der Erarbeitung von 25 Grundsätzen für Ombudsstellen hat die Venedig-Kommission ein Thema bearbeitet, das auch für die Volksanwaltschaft sowie die in Tirol und Vorarlberg eingerichteten Landesvolksanwälte von Bedeutung ist. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der Anwendung dieser Grundsätze auf die österreichische Rechtslage auseinander und ortet Anpassungsbedarf.
Weitere Hefte aus dieser Zeitschrift