Das Regierungsprogramm 2013–2018 enthält ein „Grundrecht auf Sterben in Würde“. Dieser Beitrag untersucht die Implikationen eines solchen Grundrechts aus der Sicht des Verfassungsrechts unter Berücksichtigung des Rechts auf Leben und des Grundrechts auf Privat- und Familienleben in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Grundrechtecharta der EU (GRC). Dabei wird auch auf mögliche Auswirkungen auf die einfachgesetzliche Rechtslage wie bspw bei der Rechtsanwendung in einem Strafprozess hingewiesen.
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inkl MwStInhalt der Ausgabe
S. 147 - 152, Forum
Implikationen der verfassungsrechtlichen Verankerung eines Verbotes der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben
S. 153 - 168, Forum
Bald 20 Jahre „liberalisierte“ Telekommunikation in Österreich: Wie steht’s um den Wettbewerb?
In letzter Zeit sind die Telefontarife der Endkunden trotz regelmäßiger Kostensenkungen auf Großhandelsebene deutlich gestiegen. Ein Versagen des oligopolistisch geprägten Marktes liegt nahe. Die zur Schaffung wettbewerbsnaher Verhältnisse und damit schlussendlich zum Schutz des Kunden eingerichtete sektorspezifische Regulierungsbehörde verhält sich diesbezüglich hingegen passiv (Abschnitte I.–IV.).
Nach nunmehr 20-jähriger Erfahrung mit dem „Liberalisierungsprojekt Telekommunikation“ scheint es, als hätte sich der Fokus auf die „Vorleistungsregulierung“ zur Förderung der Anbieter nicht bewährt und als wäre stattdessen endlich der Schutz der Kunden sicherzustellen. Auch wenn die aktuellen Regeln dafür nur am Rande konzipiert sind, so bestehen hinreichende Eingriffsmöglichkeiten und ist deren Anwendung auch geboten (Abschnitt V.).
Ebenso wären zum allgemeinen Wettbewerbsrecht passende Marktabgrenzungen und technologieneutrale Rechtsanwendung zwischen Mobilfunk und Festnetz geboten, um einigermaßen autonom wirkende und damit weniger regulierungsabhängige Marktkräfte zu fördern.
Eingeschränkte Maßnahmen sind zwar einzelvertraglich auf Kundenebene möglich (Abschnitt VI.). Ein Umdenken in der Regulierungspolitik ist jedoch längst geboten (Abschnitt VII).
S. 169 - 187, Abhandlung
Rechtsschutz gegen die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012
Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 liefert mit der Neugestaltung des seit 1. Jänner 2014 in Geltung stehenden Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG eine verfassungsrechtliche Basis für aktuelle Überlegungen zum Thema Rechtsschutz gegen die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung. So ist auch
S. 188 - 202, Abhandlung
Zugang zu Dokumenten aus Vertragsverletzungsverfahren
Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, welche Möglichkeiten es gibt, Zugang zu Dokumenten aus Vertragsverletzungsverfahren zu erlangen. Besonderes Augenmerk wird auf Art 42 GRC iVm der VO (EG) Nr 1049/2001 (Transparenz-VO), Art 20 Abs 4 B-VG iVm dem Auskunftspflichtgesetz sowie im Umweltbereich auf die VO (EG) Nr 1367/2006 (Aarhus-VO) und das Umweltinformationsgesetz gelegt. Im Ergebnis erscheint der Bereich der Vertragsverletzungsverfahren oftmals weit weniger intransparent als zunächst vermutet.
Der im März dieses Jahres in Begutachtung geschickte Ministerialentwurf 19/ME, wonach die Amtsverschwiegenheit abgeschafft und anstelle dessen ein Art 22a B-VG, der ein Grundrecht auf Informations(zugangs)freiheit vorsieht, in das B-VG eingefügt werden soll, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Vor dem Hintergrund der Verknüpfung von Transparenz und Demokratie wird dabei auf die wichtigsten Neuerungen eingegangen. Insbesondere die Frage nach dem Vorbehalt sowie die Eingriffsproblematik werden dabei kritisch beleuchtet.
S. 213 - 213, Rezension und Bericht
Lege Joachim: Politeía – Ein Abenteuer mit Platon.
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