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JRP

Heft 3, August 2014, Band 22

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-754X

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Inhalt der Ausgabe

S. 147 - 152, Forum

Michaela Salamun

Implikationen der verfassungsrechtlichen Verankerung eines Verbotes der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben

Das Regierungsprogramm 2013–2018 enthält ein „Grundrecht auf Sterben in Würde“. Dieser Beitrag untersucht die Implikationen eines solchen Grundrechts aus der Sicht des Verfassungsrechts unter Berücksichtigung des Rechts auf Leben und des Grundrechts auf Privat- und Familienleben in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Grundrechtecharta der EU (GRC). Dabei wird auch auf mögliche Auswirkungen auf die einfachgesetzliche Rechtslage wie bspw bei der Rechtsanwendung in einem Strafprozess hingewiesen.

S. 153 - 168, Forum

Philipp Lust

Bald 20 Jahre „liberalisierte“ Telekommunikation in Österreich: Wie steht’s um den Wettbewerb?

In letzter Zeit sind die Telefontarife der Endkunden trotz regelmäßiger Kostensenkungen auf Großhandelsebene deutlich gestiegen. Ein Versagen des oligopolistisch geprägten Marktes liegt nahe. Die zur Schaffung wettbewerbsnaher Verhältnisse und damit schlussendlich zum Schutz des Kunden eingerichtete sektorspezifische Regulierungsbehörde verhält sich diesbezüglich hingegen passiv (Abschnitte I.–IV.).

Nach nunmehr 20-jähriger Erfahrung mit dem „Liberalisierungsprojekt Telekommunikation“ scheint es, als hätte sich der Fokus auf die „Vorleistungsregulierung“ zur Förderung der Anbieter nicht bewährt und als wäre stattdessen endlich der Schutz der Kunden sicherzustellen. Auch wenn die aktuellen Regeln dafür nur am Rande konzipiert sind, so bestehen hinreichende Eingriffsmöglichkeiten und ist deren Anwendung auch geboten (Abschnitt V.).

Ebenso wären zum allgemeinen Wettbewerbsrecht passende Marktabgrenzungen und technologieneutrale Rechtsanwendung zwischen Mobilfunk und Festnetz geboten, um einigermaßen autonom wirkende und damit weniger regulierungsabhängige Marktkräfte zu fördern.

Eingeschränkte Maßnahmen sind zwar einzelvertraglich auf Kundenebene möglich (Abschnitt VI.). Ein Umdenken in der Regulierungspolitik ist jedoch längst geboten (Abschnitt VII).

S. 169 - 187, Abhandlung

Stefan Karkulik

Rechtsschutz gegen die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 liefert mit der Neugestaltung des seit 1. Jänner 2014 in Geltung stehenden Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG eine verfassungsrechtliche Basis für aktuelle Überlegungen zum Thema Rechtsschutz gegen die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung. So ist auch Holoubek überzeugt, dass „eingreifendes informationelles Verwaltungshandeln“, welches Öffentlichkeitsarbeit in vielen Fällen darstellt, einen Anwendungsschwerpunkt des durch die Novelle neu geschaffenen Artikels bildet. Die nachstehenden Ausführungen sollen jene Rahmenbedingungen ausleuchten, welche die Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Verwaltung bzw insbesondere den öffentlich-rechtlichen Rechtsschutz gegen diese nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ausgestalten. Sie eröffnen ein zum Teil bekanntes und zum Teil neu geschaffenes Feld an potentiellen, öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzmechanismen, welche sowohl für Betroffene als auch für die öffentliche Hand unterschiedliche Anforderungen und Ergebnisse bereithalten. Ausgehend von simplen Fragen wie „Wie schütze ich mich vor diffamierender und kreditschädigender Medienarbeit einer Behörde?“, entspringen hierbei zu klärende diffizile Problemstellungen verfassungsrechtlicher Art, welche den Rechtsschutz durch die so genannte Realakt- oder Verhaltensbeschwerde tangieren. Nicht zuletzt ist damit die Frage verbunden, inwieweit der einfache Gesetzgeber durch verfassungsrechtliche Vorgaben angehalten ist, eine gesetzliche Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung sowie einen Rechtsschutz gegen diese vorzusehen.

S. 188 - 202, Abhandlung

Franz A.M. Koppensteiner

Zugang zu Dokumenten aus Vertragsverletzungsverfahren

Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, welche Möglichkeiten es gibt, Zugang zu Dokumenten aus Vertragsverletzungsverfahren zu erlangen. Besonderes Augenmerk wird auf Art 42 GRC iVm der VO (EG) Nr 1049/2001 (Transparenz-VO), Art 20 Abs 4 B-VG iVm dem Auskunftspflichtgesetz sowie im Umweltbereich auf die VO (EG) Nr 1367/2006 (Aarhus-VO) und das Umweltinformationsgesetz gelegt. Im Ergebnis erscheint der Bereich der Vertragsverletzungsverfahren oftmals weit weniger intransparent als zunächst vermutet.

S. 203 - 212, Abhandlung

Maria Bertel

Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis?

Der im März dieses Jahres in Begutachtung geschickte Ministerialentwurf 19/ME, wonach die Amtsverschwiegenheit abgeschafft und anstelle dessen ein Art 22a B-VG, der ein Grundrecht auf Informations(zugangs)freiheit vorsieht, in das B-VG eingefügt werden soll, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Vor dem Hintergrund der Verknüpfung von Transparenz und Demokratie wird dabei auf die wichtigsten Neuerungen eingegangen. Insbesondere die Frage nach dem Vorbehalt sowie die Eingriffsproblematik werden dabei kritisch beleuchtet.

S. 213 - 213, Rezension und Bericht

Christoph Bezemek

Lege Joachim: Politeía – Ein Abenteuer mit Platon.

S. 214 - 215, Dokumentation Europa

Michael Erhart

Dokumentation Europa

S. 216 - 218, Dokumentation Österreich

Günther Schefbeck

Dokumentation Österreich

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