Im Fokus dieses Beitrages stehen die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Sprache und Recht. Nach einer kurzen Tour d’Horizon über zentrale Themenfelder wird der Blick auf die universitäre Lehre gerichtet. In die Reflexionen zur Bedeutung von Sprachbewusstsein und -kompetenz für angehende Jurist:innen ist eine Rezension des Lehrbuchs „Recht und Sprache in der Praxis“ eingebettet.



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- 1613-754X
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Inhalt der Ausgabe
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S. 159 - 163, Forum
Susanne Baer -
S. 164 - 167, Forum
Gabriele Britz -
S. 168 - 171, Forum
Gerlinde Mautner -
S. 172 - 177, Abhandlung
Manfred MatzkaMit Regelmäßigkeit organisiert die Bundesregierung Verwaltungsreforminitiativen. Der Beitrag geht den sechs wichtigsten derartigen Projekten seit dem Jahr 2000 nach und analysiert insbesondere deren Ablauf: wie wurde die Initiative gesetzt, welcher Auftrag wurde formuliert, wie wurde das Projekt organisatorisch strukturiert, wie war der Ablauf, die Kontrolle und schließlich das Ergebnis. Keines der Projekte brachte grundlegende Veränderungen, doch entfalteten sie erkennbare Wirkungen. Aus der detaillierten Analyse werden Schlüsse und Empfehlungen dafür abgeleitet, wie bei künftigen Projekten Fehlschläge vermieden und die Ergebnisse optimiert werden können.
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S. 172 - 172, Abhandlung
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S. 178 - 184, Abhandlung
Peter BußjägerDie staatsrechtliche Herauslösung Wiens aus Niederösterreich war eine Bedingung, ohne deren Erfüllung die Einigung auf das bundesstaatliche System, welches das B-VG kreierte in mehrfacher Hinsicht undenkbar gewesen wäre. Sowohl aus Perspektive der Christlichsozialen wie auch der Sozialdemokraten bannte die Trennung die Gefahr der Dominanz der jeweils anderen politischen Partei in einem gemeinsamen Groß-Niederösterreich. Der vorliegende Beitrag zeichnet die Entwicklung nach, die zur heutigen Verfassungsrechtslage führte. Auch wenn seinerzeit Alternativen diskutiert wurden: Die Vereinigung von Wien und Niederösterreich in einem gemeinsamen Gliedstaat hätte die ohnehin schwierige Balance des bundesstaatlichen Systems wohl aus dem Gleichgewicht gebracht. Insoweit war die 1920 getroffene Entscheidung zukunftsweisend.
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S. 185 - 199, Abhandlung
Christian RanacherDer Beitrag befasst sich aus der Perspektive einer Landesverwaltung und mit Blick auf die Herausforderungen und Probleme in der Vollzugspraxis mit der Struktur und Organisation sowie dem Zusammenwirken zwischen Bundes- und Landesbehörden in der mittelbaren Bundesverwaltung. Dabei werden neben strukturellen Reformoptionen auch Schwachstellen im Vollzug und Optimierungspotentiale im Zusammenspiel der drei Vollzugsebenen Bundesminister – Landeshauptmann – Bezirksverwaltungsbehörde aufgezeigt.
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S. 200 - 206, Abhandlung
Andreas WimmerDie Digitalisierung ist ein globaler Megatrend, der selbstredend auch die staatliche Verwaltung erfasst. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt herrscht indes (noch) wenig Klarheit über die gebräuchlichen Begriffe sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Der vorliegende Beitrag will diese Möglichkeiten und Grenzen näher ausloten und versuchen, die eine oder andere Begrifflichkeit juristisch präziser zu erfassen.
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S. 207 - 223, Abhandlung
Mathias Vogl / Nicolas RaschauerNicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die Sicherheitsbehörden des Bundes leisten im Allgemeininteresse Öffentlichkeitsarbeit, etwa in Form von Presseaussendungen oder via Social-Media. Die entsprechende Tätigkeit ist gesetzlich nur vereinzelt geregelt, das Verhältnis der Öffentlichkeitsarbeit der Sicherheitsbehörden zur Medientätigkeit der Strafverfolgungsbehörden in zentralen Bereichen unklar. Die nachfolgende Studie beantwortet wesentliche offene Fragen dieses Themenkreises und zeigt, dass die Sicherheitsbehörden im allgemeinen Interesse zur Leistung von Öffentlichkeitsarbeit berechtigt sind, offene Detailfragen aber materienübergreifend geregelt werden sollten.
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S. 226 - 228, Dokumentation Europa
Michael Erhart -
S. 229 - 231, Dokumentation Österreich
Günther Schefbeck